Chronik
Ab Mittwoch sinkt die Maskenpflicht deutlich. In Wien gilt anders als in Niederösterreich weiterhin die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, weshalb Reisende ihre Masken während der Zugfahrt ab der Grenze aufsetzen oder abnehmen müssen.
01.06.2022 07.07
Ab heute, 7.07 Uhr online
Ab dem 1. Juni gelten die neuen Corona-Regeln. Die Impfpflicht wird für weitere drei Monate ausgesetzt und die Maskenpflicht weitgehend aufgehoben, ebenfalls für drei Monate, so das Gesundheitsministerium. Eine Wiedereinführung ist ab Herbst wahrscheinlich.
In Niederösterreich gilt ab Mittwoch das Tragen einer Maske nur noch in sogenannten „gefährdeten Umgebungen“, also Krankenhäusern, Pflegeheimen und Geriatrien, sowie bei Gesundheitsdienstleistern wie Ärztinnen und Ärzten. Im Supermarkt und in Bahn oder Bus besteht keine Maskenpflicht mehr, wie es in Apotheken der Fall ist. Ausgenommen sind jedoch Apotheken, die medizinische Dienstleistungen wie Corona-Tests anbieten. PCR-Tests werden in Schulen nicht mehr verwendet. Diese Woche wurden die Kids zum letzten Mal vor dem Sommer getestet.
Da Wien strengere Regeln hat und die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln beibehalten wird, führt dies zu seltsamen Situationen für Reisende. Wer aus Wiener Neustadt oder St. Pölten nach Wien zum Beispiel keine Maskenpflicht beim Ein- und Ausstieg, ab der Stadtgrenze Wien wird den Fahrgästen jedoch ab sofort zum Tragen einer Maske geraten. Daher sollte es während der Fahrt angelegt werden.
Keine Maske am Flughafen, manchmal im Flugzeug
Auch am Flughafen Wien in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) könnten die neuen Regeln verwirrend sein. Da der Flughafen in Niederösterreich liegt, besteht im gesamten Terminalbereich keine Maskenpflicht mehr. Wie es an Bord des Flugzeugs gehandhabt wird, hänge von der jeweiligen Fluggesellschaft ab, teilte der Flughafen mit.
Auf Nachfrage von noe.ORF.at teilte Austrian Airlines mit, dass an Bord die Regeln des Ziellandes gelten. Das heißt, wenn die Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr zum Flugziel gilt, gilt sie auch für die Flugzeuge aus Schwechat. Ein konkretes Beispiel: Sie müssen auf einem Flug von Schwechat nach Rom eine Maske tragen, weil in Italien eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr besteht. Auf dem Rückflug von Rom nach Schwechat müssen Sie jedoch keine Maske tragen, da diese in Niederösterreich nicht mehr vorgeschrieben ist.