Kurioser Fall in Thalwil ZH
Der Nachbar geht vor Gericht, weil ihn die Solarpanels blenden
Zwei Hauseigentümer haben in Thalwil ZH Solarpanels auf ihren Dächern installiert. Ein Nachbar wurde überrumpelt und zog kurzerhand vor Gericht. Nun wurde eine Einigung erzielt.
Immer mehr Menschen installieren Sonnenkollektoren auf ihren Dächern. In einer Zeit, in der auch der Schweiz Energieknappheit droht, erscheint dies sinnvoll. Das dachten sich auch zwei Thalwiler Eigenheimbesitzer und ließen 2021 Solarpanels auf dem Dach ihres gemeinsamen Hauses installieren.
Einer seiner Nachbarn war mit dem neuen System nicht zufrieden. Im Frühjahr habe die Sonne in einem solchen Winkel auf die Solarpanels geschienen, dass er in seiner Wohnung geblendet wurde, berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Also schrieb er einen Brief an die beiden Besitzer. Darin drohte er ihr, sie für etwaige Gesundheitsschäden haftbar zu machen.
26 Seiten Anklageschrift
Im April 2021 erhielten die Thalwilerinnen und Thalwiler erneut Post vom Nachbarn. In einer 26-seitigen Anklageschrift klagte ihre Nachbarin erneut über die Blendung durch die Solarpanels. Zudem sei der Wunsch nach der Anlage nicht öffentlich bekannt gegeben worden. Mit einem Anwalt wollte er deshalb vor dem Baurekursgericht gegen die Eigentümer und die Gemeinde Thalwil vorgehen.
In seiner Beschwerde schrieb der Nachbar, dass zwischen seiner Terrasse und dem Dach mit den Solarpanels nur etwa 35 Meter seien. Da die Sonnenanlage auch tiefer liegt als Ihre Wohnung, würde das Sonnenlicht bei richtigem Sonnenstand direkt in Ihre Richtung reflektiert werden.
Nach eigenen Angaben durfte sich der Kläger im März bei geschlossenen Jalousien nur anderthalb Stunden in bestimmten Räumen aufhalten. Daher war es nicht mehr möglich, auf die Terrasse zu gehen.
Thalwil wehrt sich gegen den Vorwurf
Aufgrund der Klage des Nachbarn haben die beiden Eigentümer einen Anwalt eingeschaltet. Anschließend tauschte er Briefe zwischen den beiden Anwälten aus. Es wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt. Beide Parteien zahlen ihre eigenen Anwaltskosten und der klagende Nachbar trägt auch die Gerichtskosten. Die Solaranlage bleibt unverändert auf dem Dach.
Auch der Nachbar blieb mit seiner Klage gegen die Gemeinde Thalwil erfolglos. Auf Anfrage der «Zürichsee-Zeitung» erklärte sie, dass eine öffentliche Ausschreibung nur dann notwendig sei, wenn das Gebäude im zentralen Bereich liege, unter Denkmalschutz stehe oder andere besondere Voraussetzungen vorliegen. Nichts davon traf auf das Haus mit den Sonnenkollektoren zu. (obf)