Stand: 28.06.2022 10:49 Uhr
Ein 101-jähriger Mann ist wegen Verbüßung eines Mordes während der NS-Zeit zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Richtern zufolge war Josef S. als Wärter in einem Konzentrationslager in Sachsenhausen an Massenmorden beteiligt.
Ein ehemaliger KZ-Wachmann ist wegen Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Neuruppin hat den 101-jährigen Josef S. wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mord für schuldig befunden. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Er warf S. vor, an 3.500 Morden im NS-Konzentrationslager Sachsenhausen beteiligt gewesen zu sein. Dort arbeitete er von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann. S. ist der bisher mutmaßlich älteste NS-Täter, der sich vor einem deutschen Strafgericht verteidigen musste. Im Prozess hatte er bis zuletzt bestritten, Wachmann im Konzentrationslager gewesen zu sein.
Der Prozess stand kurz bevor
Der Prozess begann im Oktober letzten Jahres. Mehrfach musste er suspendiert werden, weil der Angeklagte krank und teilweise sogar völlig nervös war. Aus organisatorischen Gründen fanden die Verhandlungen am Wohnort des Beklagten in Brandenburg / Havel statt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann fünf Jahre Haft gefordert. Der Vertreter des Nebenklägers Thomas Walther beantragte eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die fünf Jahre nicht unterschreiten dürfe.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reiche der Wachdienst allein in einem Konzentrationslager nicht für eine Verurteilung aus, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp. Konkrete Hilfeleistungen an den Angeklagten wurden nicht nachgewiesen. Er hat angekündigt, gegen die drohende Haftstrafe Berufung einzulegen. Der Bundesgerichtshof müsste seinen Fall dann erneut prüfen.
Was S. vorgeworfen wurde
In dem Prozess ging es laut Anklage um die Erschießung sowjetischer Gefangener und Kriegsgefangener sowie um die Ermordung von Häftlingen mit Giftgas. Darüber hinaus befasste sich das Gericht mit der Ermordung von Häftlingen durch Schaffung und Aufrechterhaltung feindlicher Zustände im KZ Sachsenhausen. Der ehemalige KZ-Wachmann wurde nicht wegen Mordes angeklagt.
Auch gegen einen ehemaligen Sekretär des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig läuft ein Verfahren vor dem Amtsgericht Itzehoe.