Wegen schwerer Gewalttaten, darunter eines versuchten Mordes, sollen sie vor dem Landgericht Frankfurt angeklagt werden. Da das Gericht jedoch überlastet ist, mussten die sechs Angeklagten nun freigelassen werden.
Sechs wegen schwerer Gewaltdelikte angeklagte Männer sind freigelassen worden, weil das Landgericht Frankfurt ohne Prozess überlastet war. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Freitag unter Berufung auf mehrere Entscheidungen mit.
Der Haftbefehl gegen vier Angeklagte wurde am Donnerstag aufgehoben. Einige der Männer waren seit fast einem Jahr inhaftiert. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2021 versucht zu haben, zwei Menschen am Bahnhof Frankfurt-Höchst zu töten und unter anderem mit Messerstichen tödlich zu verletzen.
Die Staatsanwaltschaft hat laut OLG im Januar 2022 Anklage gegen die vier Männer erhoben. Doch der Schwursaal des Landgerichts konnte heute kein Verfahren eröffnen, weil er trotz täglicher Verhandlungen mit zahlreichen Strafsachen völlig überlastet ist. Das Präsidium des Autonomen Gerichts wurde darüber im April informiert.
Untersuchungshaft verfassungsrechtlich begrenzt
Bei einer so langen Verzögerung müssen Angeklagte keine längere Untersuchungshaft ertragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht bei Verzögerung kein wichtiger Grund für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, aufgrund derer sie nicht auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden können.
Ähnlich verhält es sich mit zwei weiteren Angeklagten, die am 24. Mai und 28. Juni freigelassen wurden. Einem wird versuchter Mord im Zusammenhang mit gewaltsamem Raub vorgeworfen. Der andere müsste sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Beide waren vor etwa neun Monaten festgenommen worden. Sie wurden Ende Januar und Mitte Februar 2022 angeklagt.
Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) hat die Verzögerungen im Verfahren beklagt. „Das ist ein schlechtes Zeichen in unserem Rechtsstaat, der für eine ständige Strafverfolgung stehen sollte“, sagte er.
Der Richterbund warnte im Januar vor einer Überlastung
Auch der Richterbund warnte im Januar vor einer Überlastung der hessischen Gerichte. Es hieß, es gebe 200 vermisste Richter und Staatsanwälte. Der Personalmangel könnte zur Freilassung des Angeklagten führen. „Es wäre eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung, wenn die Haftbefehle aufgrund von Verfahrensverzögerungen tatsächlich aufgehoben würden“, warnte Roman Poseck, Präsident des Landgerichts Frankfurt, vor einem halben Jahr.
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Ausgabe: hr-iNFO, 1. Juli 2022, 18 Uhr
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Gepostet am 22.01.07 um 18:03
Quelle: hessenschau.de/Martin Pesch, dpa/lhe, Heike Borufka