Die monatelange Debatte um eine Razzia in einer Hamburger Wohnung hat ein juristisches Ende gefunden. Die Entscheidung des Landgerichts ist eindeutig.
Der sogenannte „Pimmelgate“-Angriff wurde überproportional aufgeblasen; Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die das Hanseatische Landgericht am Freitag mitteilte. Die entsprechende Benachrichtigung ist bei t-online abrufbar. Die als „Pimmelgate“ bekannt gewordene Kontroverse hat ihren Ursprung in einem im Mai 2021 an den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) gerichteten Tweet mit dem Satz „Du bist so 1 Pimmel“.
Die Nachricht kam als Reaktion auf einen Tweet von Grote, in dem er Menschen, die trotz Corona im Schanzenviertel gefeiert hatten, als „unwissend“ bezeichnete. Zu Beginn der Pandemie hatte Grote selbst seine Wiederernennung zum Innensenator unter Verstoß gegen Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldstrafe zahlen müssen.
Hausdurchsuchung wegen „Pimmelgate“: Ermittlungen eingestellt
Der Innensenator war von der Wortwahl gekränkt und erstattete Strafanzeige, woraufhin im September die Wohnung des mutmaßlichen Täters durchsucht wurde. Tausende Menschen kritisierten die Aktion online unter dem Label „Pimmelgate“ als völlig übertrieben und übertrieben. Der Vorfall kochte über; schließlich berichteten sogar US-Medien über den Vorfall.
Die regionale Anhörung erklärte, dass zwar ein Anfangsverdacht gegen den Absender des Tweets bestehe, in diesem Fall aber die Verhältnismäßigkeit zwischen der einfachen Beleidigung und dem Angriff nicht gewährleistet sei. Das sei bereits am Tag der Wohnungsdurchsuchung klar gewesen, so das Gericht weiter.