Lauterbachs Herbstschlachtplan: Masken- und Testauflagen

Wenig einheitliche Vorgaben der Bundesregierung, aber zusätzliche Spielräume für die Länder: Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein mehrstufiges Konzept zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Auf nationaler Ebene müssen vom 1. Oktober bis 7. April nur wenige Maßnahmen angewendet werden, die Bundesländer können jedoch strengere Vorschriften erlassen, beispielsweise zur Verwendung von Masken.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten wochenlang über die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes verhandelt. Beide waren nun grundsätzlich zufrieden. “Damit können wir arbeiten”, sagte Lauterbach. Die Schutzmaßnahmen sollen mit einer neuen „Impfkampagne mit neuen Impfstoffen“ verknüpft werden, die ab September verfügbar sein soll und auch einen besseren Schutz vor Infektionen mit der Omicron-Variante des Coronavirus bieten soll.

Der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes liegt vor. FFP2-Masken von Anfang an drin. Ausnahme: Nachweis über Tests, kürzliche Impfung oder kürzlich genesen im Magen oder ähnliches. Wenn die Fallzahlen stark ansteigen: Masken draußen, wo Abstände nicht reichen und Obergrenzen drinnen pic.twitter.com/7JQRxWlOBL

—Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) 3. August 2022

Buschmann: Keine Haft, keine Ausgangssperre

Buschmann sprach von einer Kombination aus Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Infrastruktur, dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen und „der Verhältnismäßigkeit bei Angriffen auf Grundrechte“. Es sind keine Schließungen oder Ausgangssperren mehr geplant.

Im Flugverkehr und im öffentlichen Fernverkehr soll die Maskenpflicht weiterhin flächendeckend gelten. Auch die Masken- und Testpflicht für den Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll, wenn auch mit gewissen Ausnahmen, beibehalten werden. Die Verpflichtung zur Isolierung von Corona-Infizierten und die Impfpflicht in Bezug auf die Einrichtungen dürfen nicht erschüttert werden.

Corona: Bundesländer können Maskenpflicht an Schulen einführen

Bundesländer können auch neue Maßnahmen zum Schutz des Gesundheitssystems und kritischer Infrastrukturen beschließen. Dazu gehört die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in öffentlich zugänglichen Räumen und in Schulen ab der fünften Klasse, wann immer dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenzunterrichts erforderlich ist.

Allerdings gibt es eine „obligatorische Ausnahme“ von der Maskenpflicht für Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie für die Gastronomie. Dort kann auch auf die Maskenpflicht in Innenräumen verzichtet werden, wenn Nachweise für einen vollständigen Test, eine Genesung oder eine Impfung vorliegen, die nicht älter als drei Monate sind.

Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen ist auch im Außenbereich möglich

Als weiteren Schritt im Kampf gegen die Pandemie können die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen für das gesamte Bundesland oder Teile davon beschließen. Dazu muss der jeweilige Landtag „eine konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder anderer kritischer Infrastrukturen“ feststellen.

Ist dies der Fall, kann auch eine „Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in Innenräumen mit Publikumsverkehr“ angeordnet werden. Ausnahmen gelten nicht für genesene, geimpfte oder getestete Personen.

Verbindliche Hygienekonzepte für Unternehmen, Kultur und Sport

Weiter können „Verpflichtende Hygienekonzepte“ für Betriebsräume, Einrichtungen, Gewerbe und für Angebote und Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie die Obergrenzen der Teilnehmerzahl festgelegt werden.

Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD), der ebenfalls an den Verhandlungen teilnahm, sprach von einem Paradigmenwechsel. Während das bisherige Ziel darin bestand, die hohen Infektionszahlen einzudämmen, macht dies angesichts der dominanten Omicron-Variante „keinen Sinn mehr“. Vielmehr liege der Fokus nun darauf, “schwere Krankheitsverläufe abzumildern”.

Die Grünen loben die Corona-Pläne von Lauterbach und Buschmann

Unterstützung für den Vorschlag kam auch von den Grünen. Der Kompromiss sei „eine gute sachliche Vorbereitung auf den kommenden Herbst und Winter“, sagten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Maria Klein-Schmeink und Konstantin von Notz. Sie biete Ländern „die Möglichkeit, auf die unterschiedliche Dynamik der Pandemie und Situationen regionaler Überlastung im Gesundheitssystem angemessen zu reagieren“.

Es soll keine bundeseinheitlichen Kriterien mehr geben, wie etwa Grenzwerte für Infektionen oder Krankenhausbelegungen. Dagegen wandte sich der Präsident der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Deutschlandweite Kriterien wie das Auftreten einer aggressiven Virusvariante oder der Auslastungsgrad von Intensivstationen sollen für die Entscheidungen der Bundesländer ausschlaggebend sein, sagte er dem Handelsblatt. Gassen begrüßte jedoch, dass es sich bei den vorgeschlagenen Maßnahmen “im Wesentlichen um Optionen” für Bundesländer handele.

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