Leichtathletik: Alex Wilson droht ein weiterer Dopinghammer

Eine längere Sperre für Sprint-Star ist sogar möglich

Wilson droht schon der nächste Doping-Hammer!

Seit vier Jahren ist es nun verboten, jetzt drohen ihm weitere acht Jahre: Für Alex Wilson wird es nach seinem Doping-Urteil hart! Doch der Basler beteuert weiterhin seine Unschuld.

Veröffentlichung: 14:58

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Aktualisiert: 16:06 Uhr

Das Urteil fällt am Dienstagnachmittag und fällt hart aus: Alex Wilson (31) wird zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil: vorsätzliches Doping. Im März 2021 wurden Spuren des anabolen Steroids Trenbolon im Urin des Schweizer Rekords bei über 100 und 200 m gefunden. „Für uns war es das einzig mögliche Ergebnis dieses Prozesses“, sagt Ernst König, Direktor der Swiss Sports Integrity Foundation, dem führenden Dopingjäger der Schweiz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wilson kann den Fall vor das International Court of Arbitration for Sport CAS in Lausanne bringen. Er besteht darauf, dass sein positiver Drogentest Sabotage sein muss.

Doch jetzt droht den Baslern schon der nächste Dopinghammer. Gegen Wilson könnte bald ein zweiter Prozess eröffnet werden. Seiner Ansicht nach haben die Athletics Integrity Unit der International Athletics Union (AIU) und Schweizer Dopingjäger noch mehr belastendes Material gegen Wilson gesammelt.

Video sorgt für Ärger: So trainiert Wilson mit suspendiertem Doping-Trainer (01:20)

Diesmal geht es um seine Verbindungen zum ehemaligen jamaikanischen Leichtathletik-Trainer Raymond Stewart, der wegen seiner Anti-Doping-Machenschaften lebenslang rausgeschmissen wurde, und zu Eric Lira. Die texanische Heilpraktikerin Lira wird beschuldigt, den nigerianischen Weltklasse-Sprinter Blessing Okagbare (33) und andere Athleten mit Doping versorgt zu haben. In den Vereinigten Staaten war es daher das Ziel der Justiz.

Werden Eric Lira und Raymond Stewart Alex Wilson verurteilen?

Sollte Wilson auch in diesem Fall für schuldig befunden werden, würde er zu weiteren acht Jahren Haft verurteilt. Dies wäre ein sogenannter „Zweitverstoß“: Wird ein Athlet auf einen möglichen Verstoß gegen Dopingregeln hingewiesen, müssen alle nachfolgenden Dopingverstöße noch härter geahndet werden. Das weitere Vorgehen bestätigt König auf Anfrage von Blick nicht. «Wir stehen in engem Kontakt mit der IAU und sind dabei, das weitere Vorgehen zu besprechen», sagt der Direktor von Swiss Sports Integrity.

Alex Wilson beteuert weiterhin seine Unschuld, als Blick ihn danach fragt. „Ich bin überrascht von der Entscheidung der Disziplinarkammer und kann sie aufgrund der Beweise nicht nachvollziehen“, sagte er schriftlich. „Tatsache ist, dass ich noch nie absichtlich eine verbotene Substanz eingenommen habe. Die Gründe für die Entscheidung der Disziplinarkammer sind mir im Moment nicht bekannt. Wenn ich darüber informiert werde, werde ich mit meinen Anwälten die weiteren rechtlichen Schritte prüfen.“

In der Vergangenheit wies er darauf hin, dass seine dokumentierte Begegnung mit Stewart, von der es ein kurzes Video gibt, rein zufällig gewesen sei und er nicht wisse, mit wem er es zu tun habe. Er ging wegen Rückenproblemen zu Lira, konsultierte ihn als Heilpraktiker und wusste nicht, dass er in ein Dopingverfahren verwickelt war.

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