Leichtathletik: Schweizer Sprinter Alex Wilson, für vier Jahre gesperrt

Alex Wilson wurde für schuldig befunden. Bild: imago-images.de

28.06.2022, 12: 1928.06.2022, 12:57

Im Fall des wegen Dopings verurteilten Sprinters Alex Wilson hat die Schweizerische Sportdisziplinarkammer (DK) das Urteil gefällt. Der 31-Jährige wird zu vier Jahren und zusätzlich zu einer Zahlung von 13 750 Franken verurteilt. Der Entscheid basiert auf einer von Swiss Sport Integrity am 15. März 2021 durchgeführten Dopingkontrolle ausserhalb von Wettkämpfen. Damals wurde in der Urinprobe des Athleten ein Abbaustoff von Trenbolon nachgewiesen.

Trenbolon ist ein anaboles androgenes Steroid aus der Gruppe der anabolen Steroide, ein starkes Hormon für den Muskelaufbau. Laut Dopingliste sind Trenbolon und seine Metaboliten jederzeit verboten, auch außerhalb der Wettkampfsaison.

Die Schweizerische Sportdisziplinarkammer (DK) hat den Sprinter Alex Wilson wegen vorsätzlichen Dopings mit Trenbolon zu 4 Jahren Haft und einer Gesamtzahlung von CHF 13’750 verurteilt.https://t.co/gcnknGAhK0@SwissSportInt.

– Swiss Olympic Team (@swissteam) 28. Juni 2022

Am 28. April 2021 sprach Swiss Sport Integrity eine vorübergehende Sperre gegen Wilson aus. Wilson behauptete dann, dass die positive Probe vom Verzehr von viel kontaminiertem Fleisch in Las Vegas stammt. Die DK setzte die Sperre am 18. Mai 2021 aus. Dagegen agierten die World Anti-Doping Agency und World Athletics mit tatkräftiger Unterstützung von Swiss Sport Integrity vor dem Ad-hoc-Saal des CAS-Sportgerichts in Lausanne. Diese Kammer setzte Wilsons vorläufige Suspendierung am 27. Juli 2021, kurz vor den Olympischen Spielen in Tokio, wieder in Kraft. CAS kam zu dem Schluss, dass der Athlet nicht nachgewiesen habe, dass das Ergebnis des Dopingtests auf den Verzehr von kontaminiertem Fleisch zurückzuführen sei.

Seit der CAS-Vergabe behauptet Wilson, Opfer eines Sabotageaktes geworden zu sein. Swiss Sport Integrity hingegen bewies, dass dieses Szenario nicht glaubwürdig war. Nach Abschluss der entsprechenden Abklärungen beantragte Swiss Sport Integrity die Eröffnung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens, welches nun zum DK-Urteil geführt hat.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien haben 21 Tage Zeit, um beim TAS Berufung einzulegen. (vor / sda)

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