Mit 22 öffentlichen Universitäten und 21 Fachschulen verfügt Österreich bereits über ein dichtes Universitätsnetz. Es gibt auch private Universitäten und Bildungseinrichtungen. Mit der TU Linz müsse aber ein „völlig neuer Universitätstyp“ die Landschaft prägen. Die Rede ist von einem Zukunftsmodell: inhaltlich einzigartig, strukturell flexibel. Dazu soll die TU als staatliche Universität eingerichtet werden, unterliegt aber nicht dem Universitätsgesetz.
Diese juristische Konstruktion und ihre Ableitungen riefen in der Evaluation heftige Kritik hervor; mehr Informationen dazu unter ooe.ORF.at. Einige forderten sogar, das Projekt auf Eis zu legen. Doch trotz Bedenken vor allem aus dem Hochschulbereich will die Politik an ihren Plänen festhalten: Die TU Linz soll als „selbstständige universitäre Einrichtung“ außerhalb des Hochschulrechts in Betrieb gehen, so das ÖVP-geführte Wissenschaftsministerium im ORF. .Bei der.
Kommentare werden noch geprüft. Es wird Änderungen geben, die das Ressort aufgrund laufender Gespräche mit dem Koalitionspartner verweigert. Fest steht, dass die Grundorientierung nicht ins Wanken gerät. Kritik nimmt man ernst, man versteht die Sorge nicht, dass der Aufbau wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme Schleusen öffnet. „Grundrechte“ würden durch das neue TU nicht ausgehöhlt.
Es gelten andere Regelungen
Im Interview mit ORF.at erklärt Verfassungsrechtler Klaus Poier, dass das Universitätsgesetz der rechtliche Rahmen für öffentliche Universitäten ist. „Wenn entschieden wird, dass eine Universität nicht in das Universitätsgesetz aufgenommen wird, dann will man natürlich, dass für diese Universität andere Regelungen gelten als für andere Universitäten“, sagt der Leiter des Zentrums für Hochschulrecht und Hochschulsteuerung der Universität von Graz.
Die Rechtsform der neuen TU will der Verfassungsrechtler nicht bewerten. Er weist darauf hin, dass sich das Universitätsgesetz bisher bewährt habe. Einerseits ist es flexibel, sodass öffentliche Hochschulen im Sinne ihrer Autonomie „gewisse Freiheiten“ selbst gestalten können. Andererseits würde das Gesetz die Finanzierung der Universität, die Besetzung von Lehrstühlen und Gleichbehandlungsagenden im Detail regeln, so Poier.
Kritik an Linzer neuer Universität
Mögliche Spezifikationen
Für die TU Linz wird ein eigener Rechtsrahmen geschaffen. Mitte Juni wird das bereits überarbeitete Gründungsgesetz vom Ministerrat verabschiedet und dem Parlament zugeleitet. Nach dem Nationalratsbeschluss, der noch vor den Sommerferien möglich ist, dürfte die Koalition zügig über das zweite TU-Gesetz verhandeln. Dieser soll die Organisation und den laufenden Betrieb der Hochschule regeln.
Ob es inhaltliche Änderungen geben wird, ist unklar. Der geplante Schwerpunkt „Digitalisierung und digitaler Wandel“ sei ein „Querschnittsthema“, das alle Hochschulen betreffe, nicht nur die neue IT, stellt der Verfassungsdienst fest. Es stellt sich die Frage, wie der Tätigkeitsbereich der geplanten Hochschule „klar“ von dem der anderen Hochschulen abgegrenzt wird. Experten sagten auch, dass das Profil der TU Linz nicht wirklich eine technische Universität sei.
Das Ministerium will es “intern” angehen und verweist gleichzeitig auf den geplanten Gründungskonvent. Diese neunköpfige Kommission stellt in einer ersten Phase die Weichen für Sie. Dazu gehört zum Beispiel der vorläufige Lehrplan.
Erstaunliche Ankündigung
Ende August 2020 war klar, dass Oberösterreich eine Technische Universität werden soll. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat damals erste Pläne für eine „Digitale Universität“ auf den Weg gebracht, ohne ins Detail zu gehen. Wirtschaft und Politik zeigten sich erfreut, die Hochschulen wollten abwarten, und die Wissenschaftsabteilung war von der Ankündigung „ein wenig überrascht“, so ein Beteiligter.
Das mag auch daran liegen, dass das ÖVP-Grüne Regierungsprogramm keine Universitätsgründung vorsieht. Zudem haben die oberösterreichischen Universitäten aufgrund ihrer Nähe zur Industrie ohnehin einen technischen Ansatz. 2014 wollte das Land auch den berühmten Softwarepark Hagenberg ausbauen. Die Softwarewissenschafts-Professur der Johannes Kepler Universität (JKU) soll federführend sein. Im Berufungsverfahren wurde jedoch gegen das Gebot der Frauenförderung verstoßen. Der Stuhl wurde entfernt.
Die „strukturellen und inhaltlichen“ Perspektiven der JKU wurden in den letzten Jahren diskutiert, aber keine neuen TUs. Umso überraschender war die Ankündigung von Kurz im Sommer 2020. Kurz darauf übernahm eine Vorbereitungsgruppe die IT-Säulen und eine konzeptionelle Gruppe die fachliche Führung. Zwei weitere Gruppen, bestehend aus Experten des Ministeriums, des Landes Oberösterreich und der JKU, diskutierten über den zukünftigen Standort und rechtliche Fragen.
“Grad der Unschärfe und im Freien”
„Das Wissenschaftsministerium hat die Vorbereitungsgruppe trotz des Ansturms gut organisiert“, sagt ein Mitglied. Gespräche über die neue Universität seien offen, mit allen beteiligten Akteuren, „obwohl der oberösterreichische Teil überrepräsentiert war“. Aber es gab einen “Eiertanz”, erklärt die Person. Sie wussten nicht genau, was Sie wollten und wo Sie fragen sollten. „Das Problem ist, man will immer alles haben, eins und beides. Aber wenn die Politik Exzellenz verspricht, hätte es länger dauern sollen.“
Es war von Anfang an klar, dass Angehörige der Universität der IT-Idee skeptischer gegenüberstanden als Personen im Ministerium und im Land Oberösterreich. „Selbstverständlich sind Versuche zur Förderung von Wissenschaft und Innovation willkommen. Die IT war und bleibt eine Chance“, sagte ein an dem Prozess beteiligter Forscher. Allerdings habe sich das Konzept bis heute „ein gewisses Maß an Unschärfe und Offenheit“ bewahrt. In den Gesprächen wurde darauf hingewiesen, dass es spezifischerer Inhalte und Strukturen bedarf.
An vieles sei nicht gedacht worden, so ein anderer Beteiligter. „Wir wissen nicht, welche Qualitätskriterien vorgesehen sind oder ob ein hochschulrechtlich vorgesehener Arbeitskreis für Chancengleichheit eingerichtet wird“, sagt die Person. Gerade im Bereich Technik sei es wichtig, Frauenförderung und Gleichbehandlung rechtlich zu verankern, sagten Interviewpartnerinnen gegenüber ORF.at.
Frage der Gleichbehandlung
In den Stellungnahmen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass das Gründungsgesetz der TU keine Bestimmung enthält, die die Förderung von Frauen auf dem derzeitigen Stand der staatlichen Universitäten garantiert. Auch in den Erläuterungen zum Gesetz fehlen Details. Der JKU-Arbeitskreis für Chancengleichheit schreibt, dass der Anteil der Lehrenden trotz der gesetzlichen Frauenquote von 50 % derzeit nur bei 16,3 % liegt – in der Fakultät für Ingenieur- und Naturwissenschaften sind es nur 8,6 %.
ÖVP-Wissenschaftsminister Martin Polaschek sagte nach den Äußerungen, die Gründung einer neuen Universität sei „kein leichtes Thema“. ) und den anderen Technischen Universitäten, sagte er, der Versuch, sich zu beruhigen, sei für die anderen Universitäten kein Problem.
Aus Arbeitsgruppen war zu hören, dass Kritik am TU-Konzept ernst genommen werden sollte. Inhaltliche Ausrichtung und rechtliche Rahmenbedingungen sollten diskutiert werden. Was letztere betrifft, erinnert Staatsrechtler Poier an die Donau-Krems-Universität, die erst 25 Jahre nach ihrer Gründung im Jahr 2019 Teil des Universitätsgesetzes wurde. Hinter der Bewegung stand jedoch die Politik. So sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) damals: Die Aufnahme sei “verdient” und “harte Arbeit”.