Die ehemaligen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen ihre hohen Kommissionen zur Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie aufrechterhalten. Diese Tätigkeit von Politikern falle nicht unter das Bestechungs- oder Amtsträgerbestechungsverbot, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Keiner von ihnen wäre strafbar geworden.
Letztlich wies der BGH die Beschwerden der Staatsanwaltschaft München zurück. Dabei wurden beim Landtagsabgeordneten Sauter 1,24 Millionen Euro und bei seinem ehemaligen Parteikollegen und Bundestagsabgeordneten Nüßlein 660.000 Euro beschlagnahmt. Beide hatten das Geld für ihre Dienste als Gewinnanteil erhalten.
Nüßlein außerhalb von Partei und Bundestag, Sauter weiter im Landtag
Nüßlein verließ die CSU nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Sauter musste seine Parteiämter aufgeben, bleibt aber als formal fraktionsloser Abgeordneter im Bayerischen Landtag.
Auch gegen den Geschäftsmann, dem Sauter und Nüßlein geholfen haben, die Masken für mehr als 60 Millionen Euro zu verkaufen, wurde laut BGH der Haftbefehl aufgehoben. Damals gingen die Masken an das bayerische Gesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium.
CSU-Abgeordnete wurden nicht bestraft
Die Begründung des BGH: Nach dem Willen des Gesetzgebers wird nur die Annahme der Gegenleistung von Handlungen „in Ausübung des Mandats“ von der Politik sanktioniert, also durch Abstimmungen im Parlament, in den Ausschüssen oder den Fraktionsabgeordneten. § 108e StGB erfasst nicht, dass Abgeordnete ihren Einfluss außerhalb der politischen Arbeit ausüben.
„Muss der Gesetzgeber eine strafrechtliche Verantwortlichkeitslücke anerkennen, obliegt ihm die Entscheidung, ob er diese bestehen lassen oder durch eine Neuregelung schließen will“, so der BGH. Ansonsten sind den Gerichten die Hände gebunden.
Vor dem BGH hatte das Landgericht München bereits in seinen November-Entscheidungen im vergangenen Jahr klargestellt, dass Bestechung und Korruption nach geltendem Recht in diesem Fall nicht vorliegen. Münchner Richter kritisierten: Dass auch „die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung eines nationalen Notstands von beispiellosem Ausmaß“ bei der aktuellen Rechtslage straffrei bleibe, erscheine nicht vertretbar.
“Absolution ersetzt keine moralische Schuld”
Grünen-Bundestagsabgeordneter Florian Siekmann sagte, die Rechtslage widerspreche dem Rechtsempfinden der Menschen. „Deutschland braucht ein strenges Anti-Korruptions-Gesetz, damit das Mandat die Geldschöpfung stoppen kann.“
CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der Augsburger Allgemeinen: „Ein gerichtlicher Freispruch ersetzt keine moralische Schuld.“ Als Abgeordneter sollte man in einer ernsten Notsituation wie der Corona-Krise nicht reich werden.
Der politische Prozess des Maskenkaufs geht weiter. In Bayern arbeitet ein Untersuchungsausschuss an der Angelegenheit. Sauter und Nüßlein haben sich noch nicht zu dem Ausschuss geäußert. Es gibt keine Untersuchungskommission im Bundestag.