In diesen Tagen endet es in den Briefkästen der Mieter: der Gebührenstand im vergangenen Jahr. Vielen Mietern droht ein Kostenhammer. Sie müssen sich dieses Jahr mit verspäteten Zahlungen auseinandersetzen, da die Energiepreise in die Höhe schießen.
Die Preise für Heizdiesel, Erdgas und Strom sind in die Höhe geschossen. Und damit erhöhen sie auch die Nebenkosten von Wohnungen, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Gemäss einer Studie der Credit Suisse müssen Mieter mit einem Kostenanstieg von rund 38 Prozent rechnen.
In diesem Jahr lohnt es sich also, genauer hinzusehen. Denn ungerechtfertigte Kosten lassen sich mit einigen Tipps und Tricks ganz einfach vermeiden. Blick hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Welche Kosten kann mir der Eigentümer in Rechnung stellen?
„Von Gesetzes wegen alle Nebenkosten, die mit der Nutzung des Mietobjekts verbunden sind“, erklärt Laurent Bühler (54), Rechtsexperte Immobilienrecht der Rechtsschutzversicherung Arag, einer Tochtergesellschaft der Axa. Dazu gehören Heizkosten, Wasserverbrauch und Müllabfuhrkosten.
Allerdings können Hausbesitzer die Versicherungsprämien des Gebäudes oder Reparatur- und Wartungskosten nicht weitergeben. “Der Vermieter darf den Mietern nicht nachgeben, um die Heizung zu reparieren oder das Treppenhaus neu zu streichen”, sagt Alexandra Pestalozzi, Anwältin von Arag.
Wie überprüfe ich meine Stromrechnung?
Die allgemeine Nebenkostenabrechnung setzt sich aus mehreren Posten wie Heizkosten oder Wasserverbrauch zusammen. Alle diese Elemente müssen auch deutlich als Nebenkosten zum Mietvertrag ausgewiesen werden. „Daher sollten Mieter zunächst die Nebenkostenabrechnung mit dem Mietvertrag vergleichen“, sagt Bühler. Befinden sich auf der Abrechnung Artikel, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, müssen Sie diese nicht bezahlen.
Kann mein Vermieter eine Zuzahlung für Mehraufwendungen verlangen?
Ja, er kann. Viele Schweizer Mieter zahlen mit ihrer monatlichen Miete einen festen Betrag für Nebenkosten. Sind diese sogenannten Abschlagszahlungen geringer als die tatsächlichen Kosten, muss der Mieter sie zurückzahlen.
Die aktuell versendeten Nebenkostenabrechnungen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2022. Ein Teil der Kosten bezieht sich daher auf die Zeit vor Ausbruch des Ukrainekrieges, als Heizen noch nicht teurer war. Erst seit Anfang des Jahres sind die Preise gestiegen.
Kann ich Belege für erhöhte Heizkosten verlangen?
Ja, Vermieter müssen Belege für Nebenkosten einsehen. So kann der Mieter prüfen, ob die Kostenerhöhung gerechtfertigt ist. „Auch ein Blick auf den Verteilungsschlüssel lohnt sich“, sagt Bühler. Heiz- und Nebenkosten müssen anhand eines nachvollziehbaren Verteilungsschlüssels auf alle Mietobjekte einer Liegenschaft verteilt werden.
Was kann ich tun, wenn ich die Nebenkostenabrechnung nicht verstehe?
Allgemeine Formulierungen haben laut Rechtsexperten in einer Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Vage Begriffe wie „allgemeine Betriebskosten“ sind nicht zulässig. „Eigentümer müssen die Kosten genau beschreiben und auf Verlangen nachweisen“, sagt Bühler. Solange er das nicht tut, muss der Mieter auch nicht zahlen.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Lichtrechnung nicht einverstanden bin?
„Finde zuerst das Gespräch. So lassen sich Fehler oder Missverständnisse am einfachsten ausräumen“, sagt Pestalozzi. Im ersten Schritt kann man sich telefonisch oder per E-Mail an die Geschäftsleitung oder Eigentümer wenden, es muss nicht immer ein Einschreiben sein.
Wie schnell soll ich handeln?
„Es ist wichtig, nicht zu lange zu warten“, sagt Bühler. Für Mieter ist es vorteilhaft, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Servicerechnung zu handeln. Es gibt jedoch keine gesetzliche Frist. Kommt es trotz Klärungsversuchen zu Streitigkeiten, können sich Mieter an einen Mietrechtsspezialisten wenden.
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