Im Mai 2019 brach in Belp BE ein blutiger Rockkrieg aus. Deshalb müssen sich 22 Mitglieder verschiedener Motorradclubs vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Am Montag beginnt der Berner Monsterprozess gegen Bandidos, Hells Angels und Broncos.
Erst vor wenigen Monaten wurden in Thun BE vier Motorradrocker erprobt. Anklage: Sie sollen einen Familienvater wegen eines harmlosen Überholmanövers vor der Polizeiwache bewusstlos zu Tode geprügelt haben. Es gab ein Video von dem Angriff und Polizisten sahen den Vorfall mit eigenen Augen. Alle Männer wurden jedoch vom Hauptvorwurf freigesprochen.
Das Problem: Motorradfahrer trugen Motorradkleidung und die Fotos der Handys der Polizisten waren laut Richter “vorstellbar schlecht und unscharf”. Da die Angreifer auf diese Weise nicht identifiziert werden konnten, kam der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ zum Tragen. Sie erhielten sogar Geld für die bevorstehende Verhaftung.
Betrug und Körperverletzung: Das sind die spektakulärsten Tests von Motorradfahrerbanden (01:59)
Niederlage für die Staatsanwaltschaft Ehrendingen AG
Bei der „Schlacht bei Ehrendingen AG“ am 12. Juni 2010 musste sich die Justiz mit ähnlichen Problemen auseinandersetzen. „Rund hundert Hells Angels haben vor dem Outlaws-Club bei der Ehrendingen AG eine massive Schlägerei angezettelt“, sagte Kapo Aargau. Auch Schusswaffen griffen ein.
Rund sechs Jahre später lösten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Kern auf: Nachdem 36 Motorradrocker wegen Landfriedensbruch zu Geldstrafen verurteilt worden waren, legten 19 von ihnen erfolgreich Berufung ein. Das Bezirksgericht Baden AG sprach sie alle frei und die drei Festgenommenen erhielten jeweils eine Entschädigung.
Nur bedingte Sanktionen für wilde Tankstellenkämpfe
Leichte Strafen gab es auch 2018 in einem Töff-Rocker-Prozess: Six Hells Angels mussten sich wegen eines Angriffs auf zwei Mitglieder des rivalisierenden Biker-Clubs Black Jackets im Juli 2013 an einer Tankstelle in Oftringen AG verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte harte Strafen für sie alle gefordert.
Der Haupttäter erhielt vom Bezirksgericht Zofingen AG nur eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe plus eine bedingte Busse. Drei weitere Verdächtige kamen ebenfalls auf Bewährung frei, zwei wurden freigesprochen und für ihre Haft entschädigt.
Spektakuläre Überfälle auf die Engel der Hölle
Das wohl grösste und teuerste Versäumnis der Schweizer Justiz im Kampf gegen Rocker datiert auf das Jahr 2003. Nach ausgiebigen Abhörungen und Überwachungen kam es im April 2004 zu spektakulären Razzien im Zürcher Hauptquartier der Hells Angels und in den Häusern der Mitglieder.
Schliesslich hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier Fahrradrocker erhoben, im Fokus stand der ehemalige Präsident der Zürcher Hells Angels: Für ihn wurden 45 Monate Haft gefordert.
Die Vorwürfe waren handfest: Drogendelikte, versuchte Erpressung, versuchte Entführung und kriminelle Vorbereitungshandlungen für einen Raubüberfall auf einen Geldtransporter. Im Dezember 2011 vertagte das Bundesstrafgericht den Prozess wegen Mangels an Beweisen.
Die Urteile vom September 2012 brachten die Bundesanwaltschaft in Verlegenheit: Der Hauptangeklagte erhielt eine zweijährige bedingte Freiheitsstrafe, zwei weitere Verdächtige erhielten bedingte Geldstrafen, und sogar der Fall gegen den vierten Rocker wurde archiviert.