Missbrauchtes Logo: Ein Unbekannter sperrt Velos im Zürcher Niederdorf

Im Namen von Menschen mit Behinderungen

Unbekannte Velos mit Schloss im Zürcher Niederdorf

In der Stadt Zürich sperrt ein Unbekannter Fahrräder ein und missbraucht dafür das Logo einer gemeinnützigen Organisation. Dies macht die Person potenziell strafbar.

Mitten im Zürcher Niederdorf treibt derzeit ein Unbekannter sein Unwesen. Bilder auf der sozialen Plattform „Reddit“ zeigen zahlreiche blockierte Fahrräder. Sie alle haben das gleiche blaue Schloss – an allen ist ein laminierter Zettel angebracht.

„Wenn Sie Ihr Fahrrad hier parken, wird es Menschen mit eingeschränkter Mobilität schwer fallen. Es scheint, dass Sie sich schwer vorstellen konnten, wie es ist, wenn Sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dieses Schloss sollte Ihnen dabei helfen.“

Die Fahrräder sind mit einem Schloss gesichert, das eine dreistellige Kombination enthält. Entweder man braucht viel Zeit, bis man die richtige Kombination gefunden hat, oder man braucht das nötige Werkzeug, um das Schloss zu knacken.

Die Organisation weiß nichts

Auf der Rückseite des Zettels ist das Logo der Organisation „Handicap International“ zu finden. Die Organisation arbeitet weltweit für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Hat sich „Handicap International“ hier für eine radikale Kampagne entschieden? Nein, sagt die Organisation auf Anfrage gegenüber Blick. „Handicap International wusste nichts von dieser Aktion und ist nicht der Initiator. Niemand hat uns kontaktiert und um Erlaubnis gebeten, unser Logo zu verwenden.“

Daher würden derzeit keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Aber behalte die Situation genau im Auge.

Verschiedene denkbare Tatsachen

Bei der Polizei der Stadt Zürich sind noch keine Meldungen zu den verschlossenen Velos eingegangen. Wenn ja, sollte im Einzelfall geprüft werden, um welche Rechtsverletzung es sich handelt. Der Unbekannte könnte strafrechtlich verfolgt werden.

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Beispielsweise kann es sich um einen Sachschaden handeln, wenn eine Person mit dem Fahrrad fahren möchte und das Schloss nicht bemerkt. Aber auch Nötigung ist eine mögliche Strafe, etwa wenn man wegen der Sperrung einen Termin versäumt. Die Stadtpolizei ermittelt jedoch nicht alleine.

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