Mögliche Anklagen in Deutschland BKA: Hunderte Hinweise auf Kriegsverbrechen

Stand: 18.06.2022 15:53

Das Bundeskriminalamt ermittelt wegen russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine. Gegen Urheber und Täter wird ermittelt. Nach dem Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrecher auch in Deutschland verfolgt werden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) geht nach eigenen Angaben mehreren hundert Hinweisen auf russische Kriegsverbrechen in der Ukraine nach. „Bisher haben wir eine dreistellige Zahl an Hinweisen erhalten“, sagte BKA-Präsident Holger Münch der Welt am Sonntag. Gegen die Täter wird ermittelt, aber auch gegen militärische und politische Führer.

„Das ist der schwierigste Teil unserer Forschung, ein komplexes Puzzle“, sagte Münch. Ziel ist es, die Verantwortlichen zu identifizieren, ihr Handeln aufzuzeigen und vor Gericht zu bringen. Dazu geht das BKA allen Hinweisen nach, sucht nach Hinweisgebern und sammelt Beweise.

Damit bereite man sich auf mögliche Anklagen in Deutschland vor, sagte Münch. Nach dem sogenannten universellen Rechtsgrundsatz können Kriegsverbrecher auch in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Münch äußerte die Hoffnung, dass auch diese Prozesse stattfinden würden. Bis heute stehen die Ermittlungen zum Ukrainekrieg noch “am Anfang”.

Universelle Gerichtsbarkeit

Bestimmte Taten, darunter auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland nach dem Grundsatz der Weltgerichtsbarkeit auf dieser Grundlage verfolgt, auch wenn weder die Deutschen daran beteiligt waren noch sonst ein Bezug zur Bundesrepublik besteht.

Noch läuft kein Verfahren gegen die Verdächtigen

Die Generalbundesanwaltschaft, in deren Auftrag das BKA ermittelt, führe eine Strukturermittlung durch, es gebe aber kein Verfahren gegen die einzelnen Beschuldigten, sagte Münch. Das BKA nutzt auch Material von Geheimdiensten, etwa des Bundesnachrichtendienstes (BND). Unter anderem nahm er Funksprüche russischer Soldaten auf, in denen er offen über die Gräueltaten an der Zivilbevölkerung berichtete.

Auch für die Strafverfahren der Dienststellen der Partnerstaaten gingen relevante Informationen ein. Münch sagte, er wolle künftig auch deutsche Forscher in die Ukraine entsenden. Dazu wäre allerdings ein internationales Mandat erforderlich. Sicherheitsaspekte sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Februar mehr als 4.000 Zivilisten getötet. Mindestens 4.900 weitere Menschen seien verletzt worden, teilte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Anfang Juni mit.

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