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Der Kanton Aargau will die elektronischen Impfdaten von 300’000 Personen speichern. Es geht auch um Glaubwürdigkeit.
Es wäre eine Last-Minute-Lösung: Die elektronischen Impfdaten von rund 300.000 Menschen sollen gerettet werden. Der Kanton Aargau und die eHealth-Elterngemeinde Aargau versuchen, die Daten von meineimpfungen.ch zu schützen. Sie haben eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgeschlossen. Prüfen Sie nun, ob die Datenrettung möglich ist und sich lohnt.
Daten in „schlechtem Zustand“
Hintergrund: Die Plattform meinevaccinations.ch wurde im März 2021 wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel abgeschaltet. Inzwischen sind die Fundamente hinter dem Gelände gebrochen. Die Daten befinden sich auf einer Festplatte im zuständigen Konkursamt Bern. Laut BAG hat es keine Rechtsgrundlage, die Daten an die betroffenen Personen zurückzugeben.
Elektronische Impfdaten müssen im Insolvenzverfahren verkauft werden. Doch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsschutz schritt ein. Adrian Lobsiger sagte gegenüber dem SRF-Verbrauchermagazin «Espresso», er wolle keine «schnelle Lösung» und gebe das Problem an Einzelne weiter. Das liegt auch daran, dass die Daten in „schlechtem Zustand“ sind.
Noch ist nichts entschieden
Nun greift also der Kanton Aargau ein. Die Qualität elektronischer Daten wird in einem Vorentwurf bewertet. Es wird auch geprüft, wie Interessierte an ihre E-Impfdaten kommen können. Diese Aufgabe übernimmt eHealth Aargau im Auftrag des kantonalen Gesundheitsdepartements. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist beteiligt. Seine Empfehlung, Daten von meinevaccinations.ch zu löschen, hat er aufgehoben.
Der Kanton Aargau teilte mit, dass es sich wahrscheinlich um den letzten Versuch handele. Allerdings muss eine Rettung wirtschaftlich und technisch machbar sein. Vor allem muss der Datenschutz gewährleistet sein. Ist dies nicht möglich, werden die elektronischen Daten dauerhaft gelöscht. Die rund 300.000 Menschen sollen nach Möglichkeit ihre eigenen Impfdaten in ein elektronisches Patientendossier (EPD) übertragen können.
Verbraucherschutz: Endlich geht was
Öffnen Sie die Schachtel. Schließen Sie die Schachtel
Die Stiftung Konsumentenschutz (SKS) reagierte erleichtert auf die Ankündigung. SKS-Geschäftsführerin Sara Stalder sagte in einer Mitteilung, dass das BAG endlich die lang ersehnte Verantwortung übernommen habe. Nun muss eine für Betroffene kostenlose und datenschutzkonforme Lösung gefunden werden.
Das Vertrauen von Patienten und Verbrauchern in nachfolgende Digitalisierungsprojekte kann nur wiedergewonnen werden, wenn die Daten gespeichert werden. Die SKS hatte zahlreiche Anfragen zu meineimpfungen.ch erhalten. Er hat den Umgang mit Impfpassdaten kritisiert.
Deshalb greift der Aargau ein
Der Kanton Aargau hat 2020 als erster Kanton das elektronische Patientendossier eingeführt. Doch das Projekt geht schleppend voran, nicht nur im Aargau. Trotz Investitionen von mehreren Millionen Franken haben nur wenige Menschen eine EPD: Die Eröffnung ist kompliziert und es gibt keine zentrale Stelle, sondern regionale Gemeinschaften. Deshalb will der Bundesrat verbindliche Regeln für die elektronische Patientenakte definieren, auch für die Finanzierung.
Auf Anfrage von Radio SRF sagte Nicolai Lütschg, CEO von eHealth Aargau, es wäre auch ein Verkaufsargument für das elektronische Dossier, wenn Impfdaten gespeichert werden könnten. „Wir wären nicht glaubwürdig, wenn Sie einfach so eine fantastische Datenquelle zerstören würden, ohne sich eingehend damit zu befassen, was Sie sonst noch tun können.“
Dem EPR fehlte bislang eine „Killerapplikation“. Die elektronische Verfügbarkeit von Impfdaten wäre nun eine. Im Gegensatz zu Arztbriefen oder Röntgenbildern kann der Impfpass in elektronischer Form beispielsweise dann hilfreich sein, wenn Sie vor einer Auslandsreise Ihren Impfstatus überprüfen möchten.