Nach der illegalen Crown Party
Das ehemalige Älpli-Haus erhielt einen Strafbefehl und kam trotzdem nach
Trotz Veranstaltungsverbot während der dritten Corona-Welle veranstaltete die damalige Besitzerin des Restaurants Älpli in Gommiswald SG im März 2021 eine Party. Sie hat nun einen Strafbefehl erhalten.
Gepostet: 14:08 Uhr
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Aktualisiert: vor 21 Minuten
Am 6. März 2021 gibt es im Restaurant Älpli in Gommiswald SG Speis, Trank und Musik mit fröhlichem Wiedersehen, trotz Verbot öffentlicher Veranstaltungen aufgrund der dritten Corona-Welle. Das Crown-Zertifikat wird nicht verifiziert und auch die Maskenpflicht wird nicht berücksichtigt.
Die Organisatoren tarnten die Party als religiösen Akt. Denn das wäre erlaubt. Die Polizei lässt die Teilnehmer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ihr Ding machen: Es gibt viele Kinder und Alte.
Drei Tage später führte er jedoch eine Hausdurchsuchung durch und erstattete Anzeige gegen die Organisatoren bei der Staatsanwaltschaft. Jetzt ist die «St. Galler Tagblatt“, dass der Besitzer des Augenblicks (28) den Strafbefehl erhielt.
“Moll alli zäme trinkt wieder Eis”
In der Sanktionsverfügung wurde der Vermieter zu einer bedingten Busse von zehn Tagessätzen à 80 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Zudem musste er der Staatskasse einen Betrag von 2838,50 Franken in polizeilich beschlagnahmtem Bargeld sowie die Prozesskosten von 1160,65 Franken bezahlen.
Wie in der Sanktionsverfügung festgehalten, kauft die Staatsanwaltschaft St. Gallen den Organisatoren nicht ab, dass es sich bei der Tat um einen religiösen Anlass gehandelt haben soll. Er hat einen E-Mail-Wechsel zwischen dem Arbeitgeber und dem Manager, in dem er den Zweck der Veranstaltung wie folgt beschreibt: „Again mol alli zäme eis trinkä i s’merry ha mitänand“.
Die Staatsanwaltschaft erkennt insgesamt fünf Straftatbestände an: Missachtung einer polizeilichen Anordnung, Begehen einer verbotenen Handlung im Sinne der Covid-19-Verordnungen, Unterlassene Beschränkung des Zugangs zum Innenraum einer Gaststätte bei Personen mit Ausweis, die Maskenpflicht und die Verhinderung einer Amtshandlung nicht berücksichtigen.
Die Ex-Gastgeberin bedient weiterhin Gäste
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Eigentümer kann innerhalb von zehn Tagen schriftlich widersprechen.
Zahlreiche Gäste wurden im vergangenen Jahr wegen Teilnahme an einer illegalen Veranstaltung mit einer Geldstrafe belegt. Ende März entzog die Gemeinde Gommiswald ihrem Gastwirt die Lizenz wegen mehrfacher Verstöße gegen die Kronenmassnahmen. Die Entscheidung verärgerte die Skeptiker der Krone und die Trychler der Freiheit. Sie gingen im April auf die Straße, um gegen die Entfernung des Patents zu protestieren.
Mit Kuhglocken und Plakaten zogen Demonstranten durch Gommiswald. Sein Ziel: das Haus von Peter Hüppi (50, SP), dem Bürgermeister von Gommiswald. Dort angekommen wollten ihn die Trychler und Skeptiker mit dem Entzug von Älplis Patent konfrontieren. Aber Hupi war nicht zu Hause. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt. Und die ehemalige Wirtin arbeitet auch ohne Konzession weiter im Älpli. Sie ist nach wie vor Geschäftspartnerin des Unternehmens und bewirtet weiterhin Gäste, wie das St. Galler Tagblatt schreibt.