Gepostet am 26. Juni 2022, 11:01 Uhr
Mitte Juni haben die Revisionskommissionen von National- und Ständerat den Bericht zum Berset-Dossier vorgelegt und gutgeheissen. Aber die Geschichte ist noch nicht zu Ende.
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Eine Frau, mit der Berset eine Affäre gehabt haben soll …
20 Minuten / Simon Glauser
… hatte versucht, den Bundesrat zu erpressen.
20 Minuten / Simon Glauser
Ein Untersuchungsbericht zeigte, dass der Gesundheitsminister nicht privilegiert war.
20 Minuten / Simon Glauser
Am 14. Juni war es soweit: Die Nationalen Revisionskommissionen (GPK) des Nationalrats und des Ständerats legten ihren Bericht zur Erpressungsaffäre um Bundesrat Alain Berset (SP) und seine Ex-Geliebte vor. Dabei zeigte sich, dass die GPK keine Unregelmässigkeiten im Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden oder einen Missbrauch von Bundesmitteln durch Bundesrat Berset feststellen konnte.
«Die Ermittlungen haben zum Schluss geführt, dass die Bundesanwaltschaft Bundesrat Alain Berset keine Bevorzugung gewährt und das Bundeskriminalamt keinen unverhältnismässigen Polizeieinsatz durchgeführt hat», heisst es in der Mitteilung. FDP-Staatsminister Matthias Michel, Vorsitzender der GPK, sagte damals: „Es hat sich herausgestellt, dass alles gut gelaufen ist.“ Berset wurde von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Das Ende der Geschichte? nein Denn jetzt spult die GPK alles zurück, wie “Blick” berichtet. Denn die E-Mails des ehemaligen Berset-Generalsekretärs Lukas Bruhin und Erpresser konnten nicht mehr gefunden werden. Zuerst berichteten Tamedia-Zeitungen über diesen Umstand. Der GPK-Unterausschuss soll nun klären, was es mit dem fehlenden Schriftverkehr auf sich hat.
Hintergrund der Berset-Affäre
Im Dezember 2019 versuchte eine ehemalige Geliebte von Bundesrat Alain Berset (SP), ihn mit Fotos und E-Mails zu erpressen. Berset erstattete Strafanzeige, eine Spezialeinheit nahm die Frau fest. Unter Bezugnahme auf das geheime Strafverfahren erhob die „Weltwoche“, die den Fall öffentlich gemacht hatte, im Herbst 2021 weitere Vorwürfe: Berset habe falsche Angaben gemacht und sich in dieser Angelegenheit der Bundesanwaltschaft Fedpol und deren Personal bedient.
Wenig später entlastete eine Meldung den Leiter des Gesundheitsamtes vorübergehend. Mehrere parlamentarische Unterausschüsse kündigten daraufhin an, die Angelegenheit weiter zu untersuchen.
(dmo)