Neue Steuer: Deshalb werden sie aufgefordert, Elektroautofahrer zu bezahlen

– Deshalb werden sie aufgefordert, elektronische Autofahrer zu bezahlen

Der Bundesrat plant grosse Änderungen bei der Verkehrsbesteuerung, insbesondere bei alternativen Motorfahrzeugen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Gepostet: 29.06.2022, 19:17

Künftig müssten E-Auto-Besitzer für jeden gefahrenen Kilometer eine Steuer an den Bund zahlen.

Foto: Dominique Meienberg

Einerseits will die Bundesregierung, dass Benziner und Dieselautos langfristig verschwinden. Gleichzeitig will er Elektroautos nun zusätzlich besteuern. Da?

Die Bundesregierung befürchtet, dass sie die Straßeninfrastruktur nicht mehr erhalten und ausbauen kann, weil immer weniger Geld in den entsprechenden Fonds (NAF) fließt. Elektroautofahrer müssen im Gegensatz zu Benzin- und Dieselautofahrern keine Gebühren zahlen. Wer ein solches Fahrzeug fährt, bezahlt mit der Zapfsäule durchschnittlich rund 800 Franken pro Jahr an die Strasseninfrastruktur. Da immer mehr Autos mit alternativen Antrieben auf Schweizer Strassen unterwegs sind, sinken die Einnahmen. Nach Angaben des Bundesamtes für Straßenwesen (Astra) hat die NAF in diesem Jahr erstmals mehr Ausgaben als Einnahmen veranschlagt. Aktuell übersteigt der NAF-Topf 3 Milliarden Schweizer Franken.

Wann müssen E-Autofahrer diese Ersatzgebühr zahlen?

Gemäss dem heutigen Grundsatzentscheid will der Bundesrat diesen Tarif bis 2030 einführen. Zu spät, moniert FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen. Elektroautos boomen gerade wegen der hohen Benzinpreise: „Sie brauchen neue Ladestationen und sie brauchen Straßen. Allerdings zahlen sie fast nichts an die Infrastruktur. Das ist beunruhigend, deshalb soll die Steuer bis 2025 eingeführt werden.“ Der Präsident der ACS, Thomas Hurter, SVP-Nationalrat SVP Schaffhausen, stimmt zu. Die Lobby der Elektroautos hingegen ist zufrieden. „Das ist eine realistischen Zeitraum”, sagt Jürg Grossen, Präsident von Swiss E-Mobility und Präsident von LPG.

Können sich die Leute dazu äußern?

Ja. Die Einführung dieses Ersatzsatzes erfordert eine Verfassungsänderung und muss daher ins Volk getragen werden. Nach aktueller Planung der Bundesregierung ist die Abstimmung für Mitte 2027 vorgesehen.

Wie wird die Wiederbeschaffungsgebühr kompensiert?

Der Ersatztarif beinhaltet einen Festbetrag pro gefahrenem Kilometer und pro Fahrzeugkategorie. Wenn Sie also einen starken und schweren Tesla fahren, müssen Sie mehr bezahlen als der Fahrer eines Renault Zoe. Inwieweit die Quote im Detail ausfallen wird, ist noch nicht klar. Allerdings ist die Höhe laut Astra so bemessen, dass Halter von Fahrzeugen mit alternativer Traktion einen gleichwertigen Betrag wie bei Benzin- und Dieselfahrzeugen mit Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag zahlen. Der Bundesrat schlug zunächst vor, für Elektroautos eine Flatrate einzuführen, die sich nur am Gewicht des Autos orientieren soll.

Wie soll diese Gebühr erhoben werden?

Wie genau die Steuer erhoben werden soll, ist beim Bundesrat noch offen. Eine Lösung ähnlich dem leistungsabhängigen Schwerverkehrstarif (LSVA) ist möglich. Dort zeichnet ein Fahrtenschreiber die zurückgelegte Strecke auf, um die Höhe der Gebühr zu berechnen. Dieser Ansatz hätte laut Astra den Vorteil, dass kein neues System installiert werden müsste und Synergien genutzt werden könnten. Laut dem Schweizerischen Automobilverband bieten einige Automarken bereits Erkennungsgeräte wie das LSVA für Personenkraftwagen an. Sie können damit beispielsweise alle Kilometer erfassen, die Sie zur Arbeit fahren, was die Ausgabenerfassung bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung erleichtert.

Wie viele Elektroautos sind heute auf Schweizer Strassen unterwegs?

Laut Bundesamt für Statistik wurden 2021 in der Schweiz zuletzt 350’056 Motorfahrzeuge zugelassen. Bei den Neuzulassungen sind Autos mit alternativen Antrieben auf dem Vormarsch: Die Zahl der neuen Elektroautos hat zugenommen (+ 62,1 % gegenüber 2020) und Plug-in- bei Hybriden (+ 50,9 %). Zusammen machten diese beiden Gruppen im Jahr 2021 bereits 22,2 % aller neuen Pkw aus.

Müssen Besitzer von Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen weiterhin Ölsteuern zahlen?

Ja. Diese Beiträge müssen wie bisher mit Benzin oder Diesel entrichtet werden. Die Mineralölsteuer beträgt derzeit 45,30 Cent pro Liter Benzin und 48,11 Cent pro Liter Diesel. Hinzu kommt der Mineralölsteuerzuschlag, der für die beiden fossilen Brennstoffe knapp über 31 Cent pro Liter beträgt.

8 Ist das Projekt Mobility Pricing damit vom Tisch?

Absolut nicht, betont Thomas Rohrbach vom Astra. Dieses Projekt wird parallel zur Einführung einer neuen Ersatzsteuer für mit alternativen Kraftstoffen betriebene Autos fortgesetzt. Aber die Fortschritte sind langsam und es wurde noch kein Pilotprojekt genehmigt. ACS-Präsident Hurter wird durch die am Mittwoch vom Bundesrat eingebrachte Vorlage bestätigt, dass alles einem reinen Strassenpreis gleichkommt. Autofahrer würden nur zur Kasse gebeten, sagt Hurter, „wir unterstützen nur angemessene Mobilitätspreise.“ Mit zeitlich und örtlich variablen Preisen wollen die Mobilitätspreise den Straßen- und Schienenverkehr besser über den Tag verteilen und so dessen Spitzen brechen. Die ehemalige Verkehrsministerin Doris Leuthard hat dieses Projekt am 30. Juni 2016 angekündigt.

Gregor Poletti ist Nationalredakteur und seit über 30 Jahren im Journalismus tätig. Alles, was gesellschaftspolitisch bewegt, bringt ihn in die Tasten – von 30 km/h bis Euthanasie.

Weitere InformationenVeröffentlicht: 29.06.2022, 19:17

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