Neues Selbstbestimmungsrecht Geschlechtseintrag künftig leichter änderbar

Stand: 30.06.2022 12:49 Uhr

Künftig soll es möglich sein, den Geschlechtseintrag im Reisepass mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern. Die Minister Buschmann und Paus stellten das neue Selbstbestimmungsgesetz vor.

Künftig soll jeder in Deutschland sein Geschlecht und seinen Namen feststellen und mit einem einfachen Verfahren beim Einwohnermeldeamt ändern können. Das sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz vor, das von den Bundesministerien der Justiz und der Familie eingebracht wurde. Wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, ersetzt es das bisherige Transgender-Gesetz.

Die Bundesregierung reformiert das 40 Jahre alte „Transgender-Gesetz“ zum Selbstbestimmungsrecht

Kristin Becker, ARD Berlin, Tagesschau um 20 Uhr, 30. Juni 2022

„Erniedrigendes“ Transgender-Gesetz

„Das Transgender-Gesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen erniedrigend“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Selbstbestimmt leben zu können, sei „grundlegend für alle“, sagte die Grünen-Politikerin. „Das geltende Recht behandelt Betroffene wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Bisher müssen Menschen, die das Geschlecht im Pass ändern wollen, zwei psychiatrische Gutachten einholen und sehr intime Fragen beantworten, etwa zu ihrem Masturbationsverhalten. Diese Berichte kosten mehr als 1000 Euro und der Prozess dauert Monate. Dann muss ein Gericht entscheiden. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums entscheiden die Gerichte in 99 Prozent der Fälle im Interesse der Antragsteller.

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30.06.2022 15:28

Keine Berichte oder ärztlichen Atteste mehr

Das neue Selbstbestimmungsgesetz besagt, dass es bei der Eingabe von Geschlecht und Namen künftig unerheblich sein soll, ob es sich um eine transgender, nicht-binäre oder intergender Person handelt. Sexuelle Identitätsberichte oder ein ärztliches Attest sollten nicht als Voraussetzung für einen Wechsel verlangt werden.

Buschmann und Paus wiesen ausdrücklich darauf hin, dass ihr geplantes Gesetz keine Regelung zur Frage etwaiger geschlechtsangleichender Maßnahmen enthalten werde. Diese Maßnahmen werden weiterhin auf Grundlage fachärztlicher Regelungen entschieden.

Zustimmung der Eltern für Minderjährige

Bei Kindern unter 14 Jahren müssen Erziehungsberechtigte die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche über 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, jedoch mit Zustimmung ihrer Eltern.

Der von den beiden Ministerien formulierte Grundsatzbericht enthält im Hinblick auf mögliche Streitfälle für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahren Folgendes: „Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte Jugendlicher kann das Familiengericht Fälle leiten, in denen die Personen Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entsprechen – wie in anderen Konstellationen des Familienrechts – ersetzen sie die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Kindes“.

Zwischenmenschen sind Menschen, deren physisches Geschlecht nicht der medizinischen Norm männlicher oder weiblicher Körper entspricht, sondern sich in einem Zwischenstadium befindet. Nicht-binär bezieht sich auf Personen, die weder eine männliche noch eine weibliche Geschlechtsidentität haben. Transmenschen identifizieren sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht.

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Claudia Plass, ARD Berlin, 30. Juni 2022 13:57 Uhr

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