Neues Unterbringungsgesetz vom Rechtsausschuss gebilligt

von. – 21.06.2022 14:01 (21.06.2022 14:01)

Änderung des Beherbergungsgesetzes von der Justizkommission genehmigt. © APA

Die Änderung des Beherbergungsgesetzes wurde am Dienstag vom Justizausschuss genehmigt.

Hauptgrund für die Änderungen war der sogenannte Brunnenmarkt-Fall. Im Mai 2016 tötete ein 21-jähriger Obdachloser mit psychischen Störungen in Wien-Ottakring ohne ersichtlichen Grund einen Passanten mit einer Eisenstange. Eine Sonderkommission identifizierte dann Lücken in der Vernetzung und im Informationsfluss zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen.

Die Novelle des Beherbergungsgesetzes wurde genehmigt

„Dem Unterbringungsgesetz liegt eine ausführliche Bewertung zugrunde, die genau aufgezeigt hat, wo die Mängel des geltenden Gesetzes liegen“, sagte Grüne-Justiz-Sprecherin Agnes Prammer. Durch die Verbesserung des Entlassungsmanagements wird sichergestellt, dass Personen nicht aus unbeaufsichtigten Einrichtungen entlassen werden, nachdem sie untergebracht wurden. „Darüber hinaus wird durch die Vernetzung der Beteiligten und die Begriffsklärung die rechtliche Grundlage geschaffen, um im Gefahrenfall alle notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können, um ‚Brunnenmarkt-Fälle‘ zukünftig zu vermeiden.“

Erstmals auch Ermittlungen von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen

Mit der Novelle gibt es erstmals gesonderte Regelungen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die mit einer psychischen Erkrankung leben. Das bisherige Gesetz betraf nur Erwachsene, die besonderen Bedürfnisse der Jüngsten wurden nicht berücksichtigt.

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