„Nicht verwirren“: Ärzte boykottieren neue Kronenregel

Laut Gesundheitsministerium gilt die telefonische Krankmeldung ab August nur noch für Menschen mit Covid-19, das Ärztekollegium sieht das aber anders.

Ab 1. August gelten in Österreich die neuen Corona-Regeln! Infizierte ohne Symptome können jetzt ihre Häuser verlassen, solange sie jederzeit eine FFP2-Maske tragen. Gleichzeitig wurde die Risikogruppenverordnung neu erlassen: Menschen in Risikogruppen können damit ins Homeoffice wechseln oder von der Arbeit freigestellt werden. Und die telefonische Krankmeldung wurde wieder eingeführt. Wenn Sie sich krank fühlen, können Sie Ihren Hausarzt anrufen und sich Krankschreiben lassen.

Das Ministerium macht jetzt eine harte Ankündigung für alle!

Doch das Gesundheitsministerium machte am Sonntag mit einer Mitteilung auf sich aufmerksam: Die telefonisch wiederbelebte Arbeitsbefreiung gilt nur für Patienten mit Covid-19, nicht für andere Erkrankungen! Nun sorgt aber ein Vorstoß der Österreichischen Ärztekammer für Aufsehen, denn laut einer aktuellen Aussendung kann eine telefonische Krankschreibung weiterhin ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Eine Anfrage von „Heute“ darüber, was eigentlich gilt, blieb bisher unbeantwortet.

“Bei allen Erkrankungen möglich”

„Aus unserer Sicht ist eine telefonische Krankmeldung bei allen Erkrankungen möglich. In einigen Bundesländern, wie z. B. Wien, haben die telemedizinischen Regeln des Weltvertrags die telefonische Krankmeldung nie beendet. Auch die Feststellung der Arbeits- und Arbeitsunfähigkeit obliegt grundsätzlich dem Arzt“, kommentierte Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Präsident der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte, die aktuellen Gespräche am Krankschreibungstelefon

Und weiter: „Wenn der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben, wenn möglich auch telefonisch.“ Sicher ist aber, dass noch Klärungsbedarf besteht nicht, sie dürfen dadurch keinesfalls „verwirrt“ werden. Ärzte sind natürlich immer sehr verantwortungsbewusst, wenn sie sich krank melden; Schließlich kennen sie ihre Patienten am besten.“

FFP2-Pflicht bei Bestellungen

Ärztinnen und Ärzte würden jedenfalls weiterhin sehr verantwortungsvoll handeln, stellte die Ärztekammer klar. „Um mögliche Infektionen zu vermeiden und die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, ist die telefonische Meldung von Erkrankten eine hervorragende Maßnahme“, sagt Wutscher.

Wutscher wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass in Beratungsgesprächen weiterhin FFP2-Maskenpflicht besteht und Patienten sich vor dem Arztbesuch telefonisch für Beratungsgespräche anmelden müssen. „Auch das sind zwei Grundbausteine, wie wir Arztpraxen in Österreich sicher halten können“, sagt Wutscher.

Nav-Red-Konto, Wil Hora01.08.2022, 14:17| Veranstaltung: 01.08.2022, 14:17

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