Die Stimme muss bis zum 9. Oktober, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingegangen sein. Wer eine Briefwahl für die Bundespräsidentenwahl beantragen möchte, sollte dies in den kommenden Tagen tun.
Gewählte Wähler, die bei der Präsidentschaftswahl per Briefwahl abstimmen wollen, aber noch keine Wahlkarte haben, sollten sich beeilen. Wenn Sie den Absenzschein per Post zugeschickt bekommen möchten, endet die Bewerbungsfrist Mitte der Woche. Online-Bestellungen über die App „Digitales Amt“ oder die Website www.oesterreich.gv.at können nur noch bis Dienstag getätigt werden, am Mittwoch kann die Briefwahl noch auf herkömmlichem Weg schriftlich beantragt werden.
Wenn Sie die Abwesenheitskarte persönlich im Gemeindeamt abholen können, haben Sie bis Freitag Zeit, den Antrag mündlich oder schriftlich zu stellen. Zuständig ist das Gemeindeamt oder Bezirksamt, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Anträge können postalisch, per Fax, ggf. auch per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde gestellt werden (telefonische Anträge sind jedoch ausgeschlossen.
Reichen Sie Ihr Ticket rechtzeitig ein
In jedem Fall müssen die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig eingereicht werden, dass die Stimmabgabe bei der Briefwahlbehörde (auf dem Umschlag aufgedruckt) vor Schluss der Abstimmung – Sonntag, 9. Oktober, 17:00 Uhr – eintrifft. Um nicht zu viele Wähler wegen Verspätung auszuschließen, bietet das Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Post wieder einen besonderen Briefwahlservice an: Anders als sonst werden die Briefkästen am Samstag und am Samstag wieder geleert Wahlkarten werden an die Bezirkswahlbehörden versandt (gedruckt). Dies beginnt jedoch um 9 Uhr morgens; spätestens müssen Briefwähler ihre Entscheidung getroffen und ihre Stimme abgegeben haben.
Damit ist die Briefwahl auch für Wählerinnen und Wähler möglich, die die Antragsfrist versäumt haben: Bis Freitag, 22. April, 12 Uhr, können Sie Ihren Antrag persönlich stellen und die Abwesenheitskarte mitnehmen oder abholen lassen. durch einen autorisierten „Messenger“.
Es gibt immer mehr Briefwähler
Die Briefwahl wird erst einen Tag nach der Wahl gezählt. Daher fließen diese Stimmen nicht in das Gesamtergebnis ein, und es wird wahrscheinlich viele davon geben. Bei den Nationalratswahlen 2019 wurden schon vor der Pandemie knapp 20 Prozent der Stimmen per Briefwahl abgegeben. Und bei Wahlen während der Corona-Pandemie wurde die Briefwahl noch stärker genutzt. Bei der Wiener Wahl 2020 kamen knapp 44 Prozent der abgegebenen Stimmen per Wahlkarte. Dass die Briefwähler das letzte Wort hatten, zeigte sich bereits im zweiten Durchgang der Bundespräsidentenwahl im Mai 2016 (der später vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurde): Am Wahlsonntag lag der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer vorn, aber Alexander Van der Bellen hat die Reduzierung der Briefwähler deutlich besser hinbekommen und war damit am Ende der Sieger. Bei den wiederholten Wahlen musste Van der Bellen nicht mehr bis Montag zittern, als es der erste Sonntag war.
Bei der Bundespräsidentenwahl am Sonntagabend werden bereits Briefwahlen in “überseeischen” Wahlkreisen berücksichtigt. Sie können am Abgabeort gezählt werden und müssen nicht in den „richtigen“ Wahlkreis gebracht werden. Dies ist bei den Nationalratswahlen notwendig, weil Mandate auch in Wahlkreisen vergeben werden.
Wählen Sie im Wahlkollegium mit einer Wahlkarte
Bei Bundestagswahlen können Briefwahlunterdessen in allen Wahllokalen abgegeben werden und nicht nur in speziell dafür eingerichteten Wahllokalen. Und Wahlkarten können auch – ausgedruckt – direkt zur Wahlbehörde mitgenommen werden. Dies vor dem 9. Oktober – und zwar nicht nur persönlich, sondern auch durch einen „Boten“. Auch am 9. Oktober kann eine Vertrauensperson sie noch abholen und abgeben, wenn sie zum Wahllokal geht. Kann der Wahlberechtigte wider Erwarten selbst in „sein“ Wahllokal gehen, ist dies ebenfalls erlaubt. Aber Sie müssen unbedingt Ihren Stimmzettel mitnehmen: Wer einen erhalten hat, kann ohne ihn nicht mehr wählen. Bei Verlust erhalten Sie keinen Ersatz. Damit soll verhindert werden, dass ein Wahlberechtigter mehr als einmal abstimmen kann. Eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte kann nur im zuständigen Gemeindeamt oder Bezirksamt umgetauscht werden.
Für Auslandsösterreicher, die von außerhalb per Briefwahl wählen wollen, ist es mit ziemlicher Sicherheit zu spät. Denn die Postwege für den Versand und die Rücksendung der Wahlkarte dauern zu lange. Ihre Stimme muss zudem bis Sonntag 17 Uhr bei der Wahlbehörde vorliegen. Nur wer bereits eine Wahlkarte besitzt, kann diese noch zurückgeben (hoffentlich reicht die Zeit) – oder, wenn er in der EU oder der Schweiz wohnt, am Montag, 3. Oktober, bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben. In Nicht-EU-Ländern war dies nur bis zum 30. September möglich.
(WAS)