22. Juli 2022 um 14:46 Uhr
Maskenpflicht, Tests, Quarantäne: NRW verlängert Coronaschutzverordnung
46 Bilder Die Entwicklung des Coronavirus in NRW in Bildern
Foto: dpa/Jonas Güttler
Düsseldorf In NRW gelten noch mindestens einen Monat die bekannten Corona-Vorsichtsmaßnahmen. Das Landesgesundheitsministerium hat am Freitag die Coronaschutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 25. August verlängert.
Damit bleibt die Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften bestehen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur von Besuchern mit aktuellen negativen Tests betreten werden. Auch die Testpflichten, die für aktuelle Mitarbeiter und neue Mitarbeiter galten, bleiben bestehen.
NRW: Das sind die Corona-Regeln ab Juli 2022
Das Ministerium erklärte jedoch, dass in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften bei vollgeimpften Personen auf einen Test verzichtet werden kann. Gleiches gilt für Gefängnisse, Abschiebungshaftanstalten und ähnliche Gebäude. Die neue Version enthält leichte Klarstellungen in diesen Bereichen.
Außerdem gilt: Wer positiv getestet wurde, muss für zehn Tage isoliert werden. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit, sich selbst zu testen. In NRW ist dafür nach wie vor ein negativer amtlicher Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Kostenlose Testversionen sollen laut Bundesverordnung auch in Zukunft kostenlos sein.
Die im Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP deutlich reduzierten Kronenbestimmungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes laufen am 23. September aus. Sie sind die rechtliche Grundlage für Schutzmaßnahmen in den Ländern und definieren mögliche Instrumente. Zuletzt wurde beispielsweise die allgemeine Maskenpflicht bei Veranstaltungen und beim Einkauf aufgehoben. Angesichts einer im Herbst zu erwartenden schweren Corona-Welle drängt das Bundesgesundheitsministerium ebenso wie die Bundesländer bereits auf ein breites Repertoire an Schutzmaßnahmen.
(Bälle/dpa)