Krone von Nordrhein-Westfalen
Nun stellt auch der Gesundheitsminister von NRW die anlagenbezogene Impfpflicht infrage
Stand: 27.07.2022 | Lesezeit: 3 Minuten
Eine einrichtungsbezogene Verlängerung der Impfpflicht halte er aus heutiger Sicht nicht für sinnvoll, sagt der NRW-Gesundheitsminister.
Die: dpa/Federico Gambarini
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Impfung gegen Corona für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich seit Mitte März verpflichtend. Die Diskussion um diese gesetzliche Regelung ist wieder aufgeflammt und nun hat sich auch der Gesundheitsminister von NRW, Karl-Josef Laumann, dazu geäußert.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellt die einrichtungsbedingte Impfpflicht wegen Corona-Infektionen trotz Impfung in Frage. „Heute wissen wir, dass eine Impfung eine Ansteckung nicht ausschließt. Daher glaube ich, dass die einrichtungsbedingte Impfpflicht in der aktuellen Situation nicht mehr das Maximum ist“, sagte Laumann am Mittwoch in Düsseldorf.
Der Bundesgesetzgeber sollte sie dringend prüfen. „Aus heutiger Sicht halte ich eine Verlängerung für nicht sinnvoll“, erklärte die Staatsministerin. Die Verpflichtung gilt nach bisheriger Regelung bis Ende 2022. Auch RTL berichtete am Mittwoch über die Äußerungen des Ministers.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, die Pflicht zur Corona-Impfung für Pflege- und Gesundheitspersonal zu beenden. „Eine Fortsetzung ist nach derzeitigem Kenntnisstand weder zumutbar noch kommunizierbar“, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Henriette Neumeyer vom Deutschen Verlagsnetzwerk. Bei der Delta-Welle sei davon ausgegangen worden, dass auch im Krankenhaus ein hohes Schutzniveau für besonders gefährdete Gruppen bestehe, sagte Neumeyer. Mit der Omikron-Variante ist dies obsolet geworden. Politiker von CDU und Linken hatten Ende des Jahres eine Debatte über die Abschaffung der Impfpflicht angestoßen.
Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember vergangenen Jahres die Impfauflagen für die Einrichtungen beschlossen. Mitarbeiter in Einrichtungen mit gefährdeten Personen wie Pflegeheimen und Kliniken mussten bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen waren. Bisher ist diese Regelung nur bis Ende 2022 gesetzlich vorgesehen und würde entfallen, wenn das Infektionsschutzgesetz nicht erneut novelliert wird.
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Der Präsident des Bundesverbandes Privater Sozialer Dienstleister (BPA), Bernd Meurer, sagte: „Der Schutz älterer und gefährdeter Menschen kann nicht allein durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht gewährleistet werden, immer dass Familienangehörige und Besucher noch erlaubt sind. ungeimpft in die Einrichtung zu kommen und so das Virus immer wieder in die Einrichtung zu bringen.”
Seit dem 16. März gilt für Beschäftigte vieler medizinischer und pflegerischer Einrichtungen eine Impfpflicht. Dazu gehören Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums mussten im April bundesweit mehr als 20.000 Beschäftigte einzeln vom jeweiligen Gesundheitsamt untersucht werden. Sie wurden von Institutionen oder anderen Arbeitgebern gemeldet, weil sie keine Vollimpfung, Genesung oder Impfbefreiung nachweisen konnten.
Das Verfahren sieht vor, dass sich das zuständige Gesundheitsamt mit der registrierten Person in Verbindung setzt und den Nachweis anfordert. Geht keine Antwort ein, kann nach bisherigen Angaben ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Bei der Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sind sowohl persönliche Aspekte als auch die Art der Tätigkeit und die spezifische Situation der Einrichtung oder des Unternehmens zu berücksichtigen.