Es war nur für Schwule
Heterosexuelle Paare in Zürich können ihren Partner nicht anmelden
Ein Ehepaar aus Zürich fühlte sich diskriminiert. Der Mann und die Frau wollten ihre Partnerschaft anmelden. Aber das war nur Homosexuellen vorbehalten. Also zog das Paar vor Gericht.
Ein Ehepaar aus Zürich wollte seinen Partner anmelden. Das Problem: Sie waren ein Mann und eine Frau, nicht schwul. Laut dem Verwaltungsgericht ist dies heterosexuellen Paaren nicht erlaubt, und das ist noch keine Diskriminierung.
Das heterosexuelle Paar, 51 und 47 Jahre alt, hat drei gemeinsame Kinder und stellte im Januar 2021 den ungewöhnlichen Antrag auf Eintragung der Partnerschaft, da diese bis zum Inkrafttreten der „Ehe für alle“ ausschließlich Homosexuellen vorbehalten war.
Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich legte zunächst einen Termin fest, sagte ihn aber wieder ab, als er feststellte, dass das Paar heterosexuell war. Als Begründung gab das Amt an, dass die eingetragene Partnerschaft nur für Homosexuelle sei.
“Ehe für alle” tritt ab Juli in Kraft: Das ändert sich für gleichgeschlechtliche Paare (07:12)
Immerhin könnte das Paar heiraten
Das Ehepaar fühlte sich diskriminiert und wandte sich an das Gemeindeamt und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dies erlaubte auch beiden abzulehnen, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Das heterosexuelle Paar wird nicht diskriminiert, wenn es aus dem Paarregister ausgeschlossen wird. Schließlich könne das Paar genauso gut „normal“ heiraten. Die Unterschiede zwischen „normaler“ Ehe und eingetragener Partnerschaft sind nicht so groß, dass das Paar besonders betroffen ist.
Als Begründung für den ungewöhnlichen Wunsch nannte das Paar, dass es sich Sicherheit wünsche, wie eine Ehe, aber ohne zu heiraten. Aus ihrer Sicht würden Lebenspartnerschaften gegenüber eingetragenen Ehepaaren benachteiligt. Statt eines Termins beim Standesamt erhält das Ehepaar nun eine Gerichtskostenrechnung über 2120 Franken. Der Satz ist endgültig.
Ob das Paar seither „normal“ verheiratet ist oder eine Lebensgemeinschaft geschlossen hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Allerdings gäbe es für die beiden keinen eingetragenen Partner mehr – Paare können ab dem 1. Juli unabhängig von ihrem Geschlecht heiraten. Seitdem wurden keine neuen Partnerschaften eingetragen. (SDA)