Offenlegung des BAG: Experten kritisieren Formulierungen in den Impfverträgen

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Schweizer Impfstoffverträge sind öffentlich, aber vieles wurde vertuscht. Schlecht, sagen die Experten.

Nicht gerade prominent, aber leicht zu finden, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch auf seiner Website die Verträge mit den Herstellern der Corona-Impfstoffe, allen voran Moderna und Pfizer, veröffentlicht. Das BAG tat dies, nachdem eine parlamentarische Kommission, Einzelpersonen, aber auch Medien, darunter SRF, die Unterlagen gestützt auf das Öffentlichkeitsinformationsgesetz angefordert hatten. Das Öffentlichkeitsarbeitsgesetz besagt, dass grundsätzlich alle Unterlagen der Bundesverwaltung der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen.

Viele Ausnahmen und Redaktionen

Allerdings gibt es Ausnahmen, und auf diese Ausnahmen weist das Amt nun hin, wenn es erklärt, warum lange Passagen der Dokumente geschwärzt wurden: Die geschwärzten Passagen beziehen sich also auf Berufs-, Geschäfts- oder Herstellungszwecke des Herstellers.

Das öffentliche Interesse muss gegen das private Interesse abgewogen werden.

Wer die Dokumente von der Website des BAG herunterlädt und herunterlädt, stößt deshalb auf viele schwarze Punkte. Auch der Rechtsanwalt Rémy Wyssmann aus Oensingen (SO) dürfte bekannt sein. Der Kantonsrat der SVP setzt sich seit längerem für die Offenlegung von Verträgen ein. Nach dem heutigen BAG-Entscheid spricht er nur noch von einem ersten Schritt: „Die wichtigen Punkte sind und bleiben unbekannt, nämlich Preise und Haftungsbestimmungen.“

Modern sprechen

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Auch Moderna, eines der beteiligten Pharmaunternehmen, sprach mit SRF über die vertraulichen Teile der Verträge. Laut einem Unternehmenssprecher liegt es im Interesse der Verhandlungsparteien, ein konkretes Vertragsergebnis nicht im Detail zu veröffentlichen. Der Bundesrat und das BAG seien aber immer über alles informiert worden. „Die rechtliche, demokratische und parlamentarische Kontrolle ist im Schweizer System gewährleistet“, sagt Moderna.

Allerdings wäre es für die Öffentlichkeit ebenso wichtig, die Kosten zu kennen, wie die Frage, ob der Bund in den Verträgen mit den Pharmakonzernen die volle oder teilweise Verantwortung für die Impfstoffe übernommen hat. Von dem, was er jetzt aus den Verträgen erfahren hat, kann er kaum etwas Relevantes lesen. „Alles, was brisant ist, wird verschleiert und nur das, was nicht explosiv ist, wird aufgedeckt. Das zeigt das Transparenzverständnis des BAG“, sagt Rechtsanwalt Wyssmann.

Öffentliches Interesse vs. Privatgelände

Auch Kerstin Noelle Vokinger von der Universität Zürich kritisiert das Vorgehen des BAG. Der Professor für Gesundheitsrecht untersucht unter anderem die Preisbindung in der Medizin. “Ich finde es problematisch, dass es geschlossen wird. Das öffentliche Interesse muss gegen das private Interesse abgewogen werden.” Und hier – im Fall von Impfstoffen gegen Corona – ist das öffentliche Interesse sehr groß.

Das Bundesamt für Gesundheit, das die Unterlagen auf Wunsch des Impfstoffherstellers geschwärzt hatte, verteidigt sein Vorgehen. Das Recht auf Einsicht in amtliche Dokumente ist nicht unbegrenzt. „Trotz der Schwärzung ermöglicht diese Veröffentlichung der Öffentlichkeit, sich ein gutes Bild über die inhaltlichen und regulatorischen Aspekte der Verträge zu machen“, sagte das BAG gegenüber SRF.

Der Branchenverband Interpharma habe “keine Einwände” gegen das Vorgehen des BAG. Verbandsgeschäftsführer René Buholzer sagt, der Bund komme mit dieser Teilveröffentlichung den gesetzlichen Vorgaben nach. Darüber hinaus hatten die parlamentarischen Prüfungsausschüsse vollen Zugang zu allen Dokumenten. “Sie kamen zu dem Schluss, dass die Verhandlungen und der Vertragsabschluss angemessen waren.”

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