Olympia-Angriff 1972: Die fünf Hauptfehler der deutschen Behörden

Kein Gedenken ohne Angehörige der Opfer: Für das Bundespräsidialamt und die Bundesregierung ist die Weigerung der Angehörigen der elf am 5. September 1972 in München getöteten israelischen Olympiateilnehmer, am geplanten Staatsakt teilzunehmen, eine Ohrfeige das Gesicht. ins Gesicht Ob die Situation noch zu retten ist, ist derzeit offen.

Es ist daher wichtig, festzustellen, was genau die Hauptfehler waren, die die zuständigen Behörden damals gemacht haben. Denn die Verantwortung für den Anschlag lag natürlich bei den palästinensischen Terroristen und ihren Auftraggebern. Am Scheitern der Rettungsaktion sind jedoch die Deutschen mitverantwortlich.

Wenig Vorbereitung

Das Konzept der Olympischen Sommerspiele in München war ein großer Erfolg, der bis zum Vorabend des Angriffs gut funktionierte. Einen wichtigen Beitrag dazu leistete das auf Containment basierende Sicherheitskonzept. Den zuständigen Behörden war durchaus bewusst, dass Gefahren durch Terroristen bestanden. Der Fokus lag jedoch ganz auf möglichen Angriffen auf Prominente.

Polizeipräsident Manfred Schreiber spricht nach dem Terroranschlag mit Reportern

Quelle: picture-alliance / dpa

Dem Münchner Polizeipräsidenten Manfred Schreiber hätte spätestens nach dem Angriff auf ein El-Al-Flugzeug am Flughafen Riem im Februar 1970 klar sein müssen, dass jeder Israeli ein potenzielles Ziel für palästinensische Terroristen war. Dass der Mossad-Geheimdienst keinen zusätzlichen Schutz für das israelische Team forderte, entlastet es und seine Mitarbeiter nicht: Für die Sicherheit der Olympiateilnehmer war die Münchner Polizei zuständig.

Nicht einmal die völlige Überforderung der Beamten bei der ersten Geiselnahme in der Bundesrepublik am 4. August 1971 führte bei Schreiber zu einem Umdenken. Einen „Plan B“ für die Sicherheit der „Joy Games“ gab es nicht. Ein unglaubliches Versäumnis.

Nachrichtenblockierung ignoriert

Verantwortlich für den zweiten großen Fehler war Schreibers Stellvertreter Georg Wolf. Am 5. September 1972, genau um 11.09 Uhr, erneuerte er die bereits um 6.37 Uhr verhängte Geiselnahmesperre und stellte dann nicht sicher, dass sie tatsächlich durchgeführt wurde. Im Gegenteil, mehrere Fernsehsender aus verschiedenen Ländern übertragen den ganzen Tag über live aus dem Olympischen Dorf. Daher konnten die Terroristen in den besetzten israelischen Vierteln auf ihren Fernsehern verfolgen, wie sich die Polizei vorbereitete.

Einige Polizisten in Trainingsanzügen am 5. September 1972 an einer Mauer des Olympischen Dorfes

Quelle: picture-alliance / dpa

Dieser Fehler ist völlig unverständlich, denn alle, aber absolut alle Fernseh- und Rundfunksignale aus dem Olympischen Dorf liefen durch eine zentrale Kontrollstelle, das Deutsche Olympiazentrum, und dort saßen die Beamten der Bundespost am Steuer. Vizepräsident Wolf hätte einfach darauf hinweisen können, dass keine Fernsehbilder und -töne mehr übertragen werden sollen. Er hat es nicht getan.

Hilfe aus Israel?

Vermutlich kurz vor 8 Uhr deutscher Zeit am 5. September 1972 erfuhr der Kommandeur der israelischen Anti-Terror-Einheit Sayeret Matkal, Ehud Barak, von dem Angriff auf das israelische Team. Er rief sofort seinen Generaldirektor, Aharon Yariv, den Chef des Militärgeheimdienstes von Amman, an: „Wir sind bereit zu gehen. Die Deutschen können das auf keinen Fall, sie wissen nicht einmal, was sie da haben.“ Seine Truppen hätten vier bis fünf Stunden gebraucht, um München zu erreichen.

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Yariv rief offenbar mehrmals in Bonn an, wurde aber von einem (unbekannten) Skeptiker abgewiesen. Amans Kopf ging an Barak vorbei: Sie hätten mit den Deutschen gesprochen und gehört: „Es ist völlig undenkbar, ausländische Einheiten, deren Streitkräfte der Hoheit eines anderen Staates unterliegen, und zwar auf deutschem Hoheitsgebiet, für eine Operation einzusetzen, die ebenfalls untersteht gegen das Grundgesetz.” Das ist zwar formal richtig, aber in einer solchen Ausnahmesituation zweitrangig.

Selbst wenn Sajeret Matkal anstelle der deutschen Offiziere eingesetzt worden wäre, hätte es keine Garantie gegeben, dass es später in Fürstenfeldbruck nicht zu einer Katastrophe gekommen wäre, als die neun israelischen Geiseln und ein Polizist in einem wilden Feuergefecht starben. Aber die Israelis waren für diese Aufgabe weitaus besser ausgebildet und ausgerüstet als die deutschen improvisierten Einsatzkräfte.

Schlechte Informationen

Am 5. September 1972 um 22:04 Uhr erfuhren die Krisen- und Polizeibehörden, dass die Täter acht Terroristen waren. Diese Informationen wurden jedoch nicht an Fürstenfeldbruck, den Luftwaffenstützpunkt, wo die Geiseln zwangsbefreit werden sollten, weitergegeben. Es standen nur fünf unzureichend ausgebildete „Präzisionsschützen“ in Bereitschaft, die auch untereinander keinen Funkkontakt hatten.

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Erste Geiselnahme in Deutschland

Als diese Beziehung wenige Tage später bekannt wurde, veröffentlichte die „New York Times“ die fassungslose Schlagzeile: „Polizei München befahl 5, 8 Terroristen zu überfallen.“

Die Israelis hätten mindestens 16 ausgebildete Scharfschützen gestellt, und das macht seitdem jede andere westliche Anti-Terror-Einheit: möglichst zwei Mann pro Terrorist. Die Münchner Polizei hatte an diesem Abend neun Schützen mit Nato-G-3-Sturmgewehren und Zielfernrohr im Einsatz, davon aber nur fünf in Fürstenfeldbruck.

Abdecken statt Beleuchten

Nach der Katastrophe von Fürstenfeldbruck mit neun getöteten Geiseln (zusätzlich zu den beiden getöteten Moshe Weinberg und Yossef Romano im Olympischen Dorf) und einem toten Polizisten (die fünf erschossenen palästinensischen Gefangenen zählen nicht als Opfer), mindestens vier hoch. -Menschen mussten zurücktreten: Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher und sein bayerischer Kollege Bruno Merk sowie Polizeipräsident Schreiber und sein Wolf-Stellvertreter.

Genscher und Merk boten ihren Rücktritt an, obwohl sie keine persönliche Verantwortung für die Katastrophe trugen. Doch Bundeskanzler Willy Brandt und Bayerns Ministerpräsident Alfons Göppel lehnten ab. Schreiber und Wolf, die direkten Verantwortlichen für die Ereignisse, wiesen die Konsequenzen zurück.

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Doch damit nicht genug: Bereits am 20. September 1972 legte die Bundesregierung eine „Dokumentation zu den Münchner Vorfällen“ vor – zu einem Zeitpunkt, als die Sonderkommission des LKA Bayern gerade ihre Ermittlungen aufgenommen hatte, gab es nur wenige Zeugenaussagen . vorhanden und nicht einmal die Zusammenfassung des forensischen Gutachtens.

Allerdings formulierte die “Dokumentation” bereits einen pauschalen Freispruch: “Die Prüfung” habe ergeben, dass “was angesichts der Situation möglich war, angemessene Maßnahmen ergriffen und die richtige Entscheidung getroffen wurde”. Das war grotesk. Doch der zuständige Ausschuss des Bundestags habe „allen Verantwortlichen sein Vertrauen ausgesprochen“ und ihnen für „ihren ausgewogenen Einsatz“ gedankt.

Keine Bundesregierung seit 1972 hat diese „Dokumentation“ offiziell zurückgezogen und sich für das Versagen der damaligen Verantwortlichen entschuldigt. Angesichts eines solch zynischen Vorgehens ist die Wut der Angehörigen der Opfer verständlich. Ob die missliche Lage rechtzeitig zum Jubiläum am 5. September 2022 geheilt werden kann, bleibt abzuwarten.

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