Aus Angst vor drohenden Verkaufsverboten beteiligen sich ausländische Online-Händler beispielsweise aus China oder den USA erstmals stark an den Entsorgungs- und Recyclingkosten ihrer Verpackungen in Deutschland. Vor der Verschärfung des Verpackungsgesetzes, die am 1. Juli in Kraft tritt, melden sich täglich rund 3.500 Unternehmen im Verpackungsregister an, sagte Vorstandsmitglied Gunda Rachut am Donnerstag. „Ich denke, die Kurve wird in den nächsten vier Wochen noch einmal deutlich nach oben gehen.“ Nach Angaben des Anwalts sind Online-Händler in China und den USA sehr gut vertreten.
Deutsche Unternehmen sind seit 1993 zur „Systembeteiligung“ bei der Entsorgung und Verwertung von Verpackungen verpflichtet, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, ebenso wie der Grüne Punkt und andere Unternehmen. Für ausländische Importeure war diese Pflicht jahrelang eher theoretischer Natur, da viele Händler ihre Verpackungen in Deutschland nicht einmal registrieren ließen.
Amazon muss nicht registrierte Händler sperren
Mit dem rasanten Wachstum des E-Commerce verstärkte dies die Beschwerden heimischer Unternehmen, weil ausländische Händler Kosten einsparten. Wie viele Online-Händler im In- und Ausland Produkte in Deutschland verkaufen, ist nicht bekannt. Der Verpackungsrekord liegt bei mehreren Hunderttausend. Bisher seien laut Rachut etwa 366.000 Unternehmen registriert worden. Ein gutes Drittel von ihnen hat sich in diesem Jahr angemeldet.
Wer sich nicht vor dem 1. Juli in das öffentliche Register der „Lucid“-Verpackungen eingetragen hat, darf nicht mehr verkaufen. Große Märkte wie Amazon und Ebay müssen künftig nicht registrierte Händler sperren. Aus diesem Grund drängen Unternehmen Marketingspezialisten, sich anzumelden. „Plattformen verdienen Geld mit ihren Händlern. Sie haben kein Interesse daran, Geschäfte zu schließen“, sagte Rachut. „Das Beste für uns ist, dass wir es nicht selbst machen müssen, sondern dass Online-Märkte ein eigenes Interesse haben.“
Die Novelle des Verpackungsgesetzes richtet sich nicht nur an ausländische Versandhändler, sondern auch an inländische Unternehmen, die sich bisher oft einer „Systembeteiligung“ entziehen. Alle Unternehmen, die Takeaways verkaufen und verpacken, müssen sich ebenfalls registrieren. Dazu gehören Bäcker und Metzger, aber auch Pommes- und Bratwurstbuden, Blumenläden und Apotheken, die Salben in Plastikdosen abfüllen.
(axk)
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