Die Grundversorgung selbst wird weiterhin zu 60 Prozent auf Bund und zu 40 Prozent auf Bundesländer aufgeteilt, der Bund übernimmt nach einem Jahr alle Kosten. Bei Privatunterkünften, also ohne Nutzung einer hochmodernen Einrichtung, kommen 15 Euro für die Unterkunft und 45 Euro für die Verpflegung hinzu. So geht die Summe in diesem Bereich von 365 bis 425 Euro.
Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach dem Ministerrat in der Presselobby betonte, bringt die heutige Entscheidung Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Bundesländer könnten darüber die entsprechenden Zahlungen leisten. Der Zusatzbetrag gilt rückwirkend zum 1. März.
Karner betonte, dass eine funktionierende Grundversorgung wichtig sei. Es ist wichtig, die Dinge getrennt zu halten. Einerseits geht es um Unterstützung für Vertriebene und Asyl für Bedürftige, andererseits um irreguläre Migration, bei der man sich darüber im Klaren sein muss, dass die Schleusermafia sehr intensiv in Bewegung ist.
Derzeit erhalten 85.000 Menschen Grundversorgung, von denen die meisten aus der Ukraine vertrieben wurden. Im Vorjahr lagen die Kosten bei 227 Millionen. Für dieses Jahr ist bereits eine Steigerung um rund 450 Millionen geplant.
Für die Caritas ist die heutige Entscheidung des Ministerrates nur ein erster Schritt, dem dringend weitere folgen müssen. Bund und Länder müssen ihre Entscheidungen beschleunigen. Viele Maßnahmen blieben ungeklärt, etwa der Zugang zu Familienleistungen, die seit langem angekündigte Regelung der Zuverdienstgrenze und Rechtssicherheit für Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf, etwa Menschen mit Behinderungen und unbegleitete Kinder.