Österreich und Frankreich lockern die Regeln der Krone

Die Impfpflicht gegen das Anfang dieses Jahres in Österreich eingeführte Coronavirus wurde bereits aufgehoben, nun wird auch die Pflicht zur Selbstisolation nach Ansteckung mit dem Virus aufgehoben. Während zuvor Infizierte in Österreich für fünf Tage (in Wien zehn) mit der Möglichkeit zum kostenlosen Testen nach fünf Tagen zu Hause isoliert wurden, geschieht dies im August. Positiv Getestete dürfen zur Arbeit, ins Schwimmbad oder ins Restaurant gehen, solange sie in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. Essen und Trinken ist im Restaurant jedoch nicht gestattet. Alle, die sich krank fühlen, müssen zu Hause bleiben, die elektronische Freistellung des Arztes wird wieder aktiviert.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) begründete die Regelung, die auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setze, damit, dass einerseits Impfstoffe und Medikamente zur Bekämpfung der Pandemie und zum Schutz der Menschen zur Verfügung stehen, andererseits Andererseits verursacht Isolation auch soziale Kosten und psychischen Druck. Man muss sich an das Leben mit Corona anpassen. Er bestritt, dass es geschäftlichen Druck gebe, das vorherige Regime zu lockern. Die Beendigung der Segregation habe in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Norwegen, Großbritannien und der Schweiz gut funktioniert, sagte Rauch. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen stieg nicht signifikant. Allerdings gibt es in Österreich nach wie vor Betretungsverbote für Infizierte in Krankenstationen, Behinderten- und Heilstätten, Kindergärten, Grundschulen und Horte, solange sie dort nicht arbeiten.

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