Nach Angaben des Außenministeriums stellt Streumunition aufgrund ihrer weitreichenden Wirkung als Waffe das völkerrechtliche Grundprinzip in Frage, das Angriffe auf Zivilisten verbietet und zwischen Zivilisten und Soldaten unterscheidet. Auch Blindgänger bleiben am Boden und stellen oft noch Jahre nach dem Ende eines Konflikts eine Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar.
Seit 2010 sind Bomben international verboten. Hundert Länder sind der Konvention beigetreten, aber weder Russland noch die Ukraine. Obwohl Russland kein Vertragsstaat ist, sind Angriffe mit Streumunition auch nach allgemein geltendem Völkerrecht verboten.