Panne mit Energiegutschein: Niemand kann ihn einlösen

Fehler auf der Seite Energiekostenverrechnung: Der Gutschein ist derzeit nicht einlösbar. Die Behebung des Problems braucht Zeit.

Ein neues Problem beim 150-Euro-Energiegutschein der Bundesregierung: Diesmal geht es jedoch um dessen Einlösung. Viele Österreicher hatten am Samstag Probleme, den Gutschein online auf energiekostenblanc.gv.at einzureichen.

Ein “Heute”-Leser weiß auch, wie man darüber berichtet. „Es kommt immer eine Fehlermeldung“, ärgerte sich der „Heute“-Leser. Die Kombination aus Gutscheincode und Schecknummer sei ungültig und könne nach Eingabe der Daten in die Maske immer ausgelesen werden, heißt es. “Bitte geben Sie die Details erneut ein”, heißt es auf der Website. Aber das hilft nicht.

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Das Ministerium bestätigt Probleme

Stromkunden in Österreich standen am Samstag vor dem gleichen Dilemma. Die Hotline des Energiekostenausgleichs bestätigte das Problem auf Nachfrage.

„Ursache ist ein technisches Problem“, erklärt ein Mitarbeiter gegenüber „Avui“. Aktuell werden Beschwerden aus ganz Österreich registriert.

Doch wann kann der Energiegutschein wieder eingelöst werden? „Das Problem wird wohl erst am Dienstag behoben sein“, betonten sie.

Wie viele Kunden von dem Ausfall betroffen waren, ist noch unklar. Der Ausfall betrifft jedoch alle, die heutzutage ihren Gutschein einlösen wollen; derzeit ist dies für niemanden möglich.

Es ist nicht das erste Mal Probleme mit dem Gutschein

Andere Beschwerden über die Website haben sich kürzlich in den sozialen Medien gehäuft. Nutzer berichteten, dass die Gutscheine wegen „mangelnder Voraussetzungen oder Eingaben“ abgelehnt worden seien.

Anschließend wurde die Funktionalität der Website vom Verbraucherschutzverband (VSV) geprüft. „Trotz korrekter Anmeldung und Einhaltung der Auflagen zeigt die Statusabfrage auf der Website energiekostenvergleich.gv.at ‚abgelehnt‘“, sagte Verbandspräsident Peter Kolba in einer Aussendung.

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Wer bekommt keinen Bonus

Allerdings kann sie nicht jeder in Österreich einlösen. So sind beispielsweise Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, die Stromrechnung nicht bezahlen oder deren Familieneinkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, von der Finanzierung ausgeschlossen.

Auch alle, die als Hauptwohnsitz gemeldet sind und gleichzeitig Rechnungsempfänger sind, aber einen Stromvertrag mit anderem Namen haben, fallen auf den Rost herein, das betrifft vor allem Familien, wo diese Konstellation hin und wieder vorkommt. . Er lässt sich nicht schnell ändern, da Sie zunächst den alten Vertrag kündigen und einen neuen abschließen müssen. Keine gute Idee im aktuellen Inflationsaufschwung.

Über 1,3 Millionen Formulare

Bis Mitte Juni 2022 wurden nach Angaben des Finanzministeriums mehr als 1,3 Millionen Anträge auf Energiekostenausgleich gestellt. „In Einzelfällen muss der Gutschein ggf. neu eingereicht werden“, heißt es in der „Heute“-Petition zu den genannten Punkten.

Darunter fallen beispielsweise eine Überweisung (die aktuelle Adresse weicht von der Adresse ab, an der der Voucher vorgelegt wurde), die Eingabe falscher Angaben (falsche Zählpunktnummer, falscher Energieversorger etc.) oder die fehlende Bestätigung des Daten. Schutzvorschriften.

Nav-Account np Zeit13.08.2022, 15:58| Veranstaltung: 13.08.2022, 15:58

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