Parlament: TOP im Nationalrat am 6. Juli 2022

Volksabstimmung, Verbraucher: Innerer Schutz, Rot-Weiß-Rot-Karte, Energiekostenzuschuss für Unternehmen, Hochwasserschutz

Wien (PK) – Mehr als 40 Gesetzesentscheide werden während der drei vollen Nationalratstage bis zum Ende der Konferenz erwartet. Am Mittwoch stehen unter anderem Regierungsvorlagen für Energiekostenzuschüsse an Unternehmen in Höhe von bis zu 450 Millionen Euro, zur Förderung des russischen Gasausstiegs, zur Erleichterung des Zugangs zur Roten Karte – Weiß-Rot, zum Schutz der Verbraucher beim Einkaufen online und zur Förderung neuer Hochwasserschutzprojekte entlang der Donau durch Bund und Länder auf der Tagesordnung.

Neben dem “Kauf Regional”-Volksbegehren, der Erhöhung des Haftungsrahmens des Mittelstandsförderungsgesetzes auf 1 Milliarde Euro, der Anpassung des Lohn- und Sozialkampfgesetzes an die neuen EU-Vorgaben, der Einrichtung eines neuen Betriebsärztlichen Dienstes u Auch für Führerscheininhaber wird eine Kostenbefreiung verhandelt. Außerdem wird die Verkehrsregelung fahrrad- und fußgängerfreundlicher gestaltet.

Die Resolutionen sollen an den Völkermord von Srebrenica erinnern und die Partnerschaft mit den USA stärken, sowie eine Vier-Parteien-Initiative gegen den Bau des Kernkraftwerks Paks II.

Aktuelle Uhrzeit

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einem aktuellen Zeitpunkt, zu dem die ÖVP über die aktuellen Hilfsmaßnahmen für die Bevölkerung beraten will. “Schnelle und wirksame Hilfe für Menschen in schwierigen Zeiten!” ist der genaue Titel.

Regionales Kaufreferendum

Nach einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss steht die Volksabstimmung „Kauf Regional“ mit 146.295 Unterschriften wieder auf der Tagesordnung des Plenums, nachdem dort bereits eine erste Lesung stattgefunden hatte. Die Unterzeichner fordern, dass der Wettbewerbsnachteil regionaler Unternehmen gegenüber dem „filiallosen“ E-Commerce durch gesetzliche Änderungen ausgeglichen wird. Beispiele hierfür sind eine regionale Umlagegebühr für den Online-Handel oder die Mehrwertsteuersenkung für den stationären Handel. Alle Fraktionen im Ausschuss begrüßten die Bedenken des Referendums, waren sich jedoch uneins über die zu ergreifenden Schritte.

Gesetz zur Förderung des Mittelstands: Der Haftungsrahmen steigt auf 1 Milliarde Euro

Der im KMU-Förderungsgesetz vorgesehene Haftungsrahmen von 750 Millionen Euro wird auf 1 Milliarde Euro ausgeweitet. Der Wirtschaftsausschuss hat dem Antrag der ÖVP und der Grünen zur Änderung des KMU-Fördergesetzes einstimmig zugestimmt. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist die Nachfrage nach Garantien der Austria Wirtschaftsservice (aws) gestiegen, Koalitionsmitglieder begründen die vorgeschlagene Erhöhung. Damit ist der im KMU-Fördergesetz definierte Verantwortungsrahmen bereits ausgeschöpft und will zunehmen.

Verlängerung der COVID-19-Regelungen für Freiberufler und Wirtschaftskammern

Mit einem Initiativantrag der Koalitionsparteien sollen die Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie noch einmal bis Ende 2022 verlängert werden. Die Regelungen zur Pandemie eingeführt im Rechnungslegungsgesetz, Wirtschaftskammergesetz, Berufsrecht der öffentlichen Rechnungslegung, das Recht des Bauingenieurs. und das Arbeitskammergesetz sind am 30.06.2022 ausgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen auch für das restliche Jahr 2022 erforderlich sein werden. Im Bereich der Wirtschaftsprüfer und des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes ist dies die Fristenhemmung, zum Beispiel um die Facharztprüfung abzulegen. Neben der Hemmung dieser Fristen betreffen die Regelungen des Bauingenieurgesetzes, aber auch der IHK und der Arbeiterkammer unter anderem die telematische Abhaltung von Sitzungen und Versammlungen.

Verbraucherschutz beim Online-Shopping

Der Wirtschaftsausschuss hat ohne die Stimmen der NEOS zwei Gesetze zur Stärkung des Verbraucherschutzes gegen die zunehmende Digitalisierung des Handels verabschiedet. Hintergrund ist die sogenannte EU-Modernisierungsrichtlinie, die vier EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz aktualisiert. Die neue EU-Richtlinie wird in Form von zwei Umsetzungsgesetzen in österreichisches Recht umgesetzt. Die Regelungen richten sich gegen missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und gegen unlautere Geschäftspraktiken. Das ist mehr Transparenz in Online-Märkten. Weitere Themen sind Preisinformationen und eine bessere Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten. Die Strafen für Verstöße sollten deutlich erhöht werden.

Beispielsweise sollten Preisnachlässe künftig so ergänzt werden, dass bei Rabatten der bisherige niedrigste Preis, der mindestens einmal in einem Zeitraum von 30 Tagen vor Anwendung der Preisnachlass in demselben Vertriebskanal angewendet wurde, verwendet werden sollte sein. ist auch angegeben. Das Stichwort „Dual Quality“ bezieht sich auf eine Verordnung, nach der das identische Inverkehrbringen eines Produkts in mehreren Mitgliedstaaten trotz erheblicher Unterschiede in seiner Zusammensetzung oder wesentlichen Merkmalen als irreführende Geschäftspraxis anzusehen ist. Untersagt werden soll beispielsweise die Anzeige von Suchergebnissen ohne den Hinweis auf bezahlte Werbung oder Sonderzahlungen, die der Erzielung eines höheren Rankings dienen. Darüber hinaus beinhalten die Änderungen neue Verbote in Bezug auf Verbraucherbewertungen und den Weiterverkauf von Tickets für Veranstaltungen, insbesondere kulturelle und sportliche.

Kritik an NEOS im Ausschuss bezieht sich auf Befürchtungen im Bewertungsprozess, dass es entgegen der Intention der EU-Richtlinie zu einer offenen Absenkung des Verbraucherschutzes kommen könnte.

Kündigung des Investitionsschutzabkommens mit Ungarn

Zur Umsetzung eines Urteils des EuGH zu bilateralen Investitionsschiedsklauseln hat sich der Nationalrat eine weitere Vereinbarung zur Kündigung der bilateralen Verträge Österreichs zur Förderung und zum Schutz von Investitionen, konkret mit Ungarn, zur Genehmigung holen lassen.

Von dem Urteil des EuGH sind den Erläuterungen zufolge alle in den bilateralen Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen. Die bisher eingereichten Aufhebungsverträge betreffen die Slowakei, Kroatien, Slowenien, Malta, die Tschechische Republik, Rumänien, Bulgarien, Estland, Litauen, Polen und Lettland.

Neuer arbeitsmedizinischer Dienst

Mit der Schaffung eines Fachdienstes Arbeitsmedizin (aFA) will die Politik dem Mangel an bestehenden Betriebsärzten entgegenwirken. Einige Unternehmen hätten aufgrund dieses Mangels bereits Schwierigkeiten, ihren gesetzlichen Pflichten zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nachzukommen, heißt es in den Begründungen des Gesetzentwurfs.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe wie examinierte Krankenpfleger oder Physiotherapeuten Arbeitsmediziner unterstützen und bestimmte Aufgaben übernehmen können, etwa die periodische Kontrolle von Büroarbeitsplätzen. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und eine spezielle arbeitsmedizinische Ausbildung von mindestens 208 Stunden. Zudem muss die Tätigkeit immer unter fachärztlicher Aufsicht von Arbeitsmedizinern durchgeführt werden, um die Qualität der Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf erhielt im Sozialausschuss die Zustimmung von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS. Die SPÖ hingegen wertete das Projekt als „Fehlgriff“ zur Lösung des Problems und verwies auf den vorhandenen Personalmangel im Gesundheitswesen.

Situation des Personals in der Arbeitsaufsichtsbehörde

Mit dem Gesetzentwurf wird auch ein Gesetzentwurf zum SPÖ-Beschluss verhandelt, der im vergangenen Jahr vorgelegt wurde und eine deutliche Aufstockung des Arbeitsaufsichtspersonals fordert. Laut SPÖ sind die im Außendienst tätigen Arbeitsinspektoren durch Personalmangel überlastet und nicht einmal die Mindestanforderung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – ein Inspektor pro 10.000 Beschäftigte – wird erfüllt.

Der Antrag hat jedoch wenig Aussicht auf Erfolg. Der Sozialausschuss lehnte ab und gab eine Stellungnahme des Ausschusses ab – mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS. In der Erklärung wurde betont, dass das Arbeitsministerium seit seiner Gründung umfangreiche Maßnahmen ergriffen hat, um das Personal der Arbeitsaufsichtsbehörde aufzustocken, und dass auch weitere Maßnahmen ergriffen wurden, um die Erfüllung der Aufgaben der Arbeitsaufsichtsbehörde sicherzustellen, selbst wenn dadurch die „Besetzung“ zunimmt. Auch gegenüber anderen im Arbeitnehmerschutz tätigen Institutionen und Aufsichtsbehörden geht der Sozialausschuss davon aus, dass internationale Anforderungen erfüllt werden.

Interne Revision beim Arbeitsministerium „Hygiene Austria“

Auch zwei FPÖ-Anträge, die im selben Diskussionsblock verhandelt werden, werden voraussichtlich vom Plenum abgelehnt. Die Liberalen verlieren eine laufende Innenrevision im Arbeitsministerium und bestehen auf der Übermittlung von Akten und Dokumenten an den Nationalrat, um zu verstehen, ob es im Zusammenhang mit dem Fall „Hygiene Austria“ politische Eingriffe gegeben hat. Sie interessiert sich auch für die in diesem Zusammenhang durchgeführten Beschaffungsprozesse und amtlichen Kontrollen.

Arbeitsminister Martin Kocher erklärte zu den beiden Anfragen der FPÖ an den Sozialausschuss, dass die Informationspflicht zu “Hygiene …

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