Eigentlich soll das Parteiengesetz kommende Woche im Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden. Dazu müssen ÖVP und Grüne die SPÖ oder die FPÖ davon überzeugen, für den Vorschlag zu stimmen.
Die erste folgte – wie die Neos, deren Stimmen zu wenig sind – der Einladung von Sigrid Maurer, Präsidentin des Grünen-Klubs und ÖVP-Abgeordneten Andreas Ottenschläger, über das Gesetz zu verhandeln. Die Regierungsparteien wiederum folgten weitgehend den Veränderungsforderungen von SPÖ und Neos. Und dann kam er zu SPÖs „No-Go“ (O-Ton Maurer). Er hat auch gefordert, dass die derzeitige Vorsitzende des Rechnungshofs, Margit Kraker, im Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit für die Gesetzesvorlage der Regierung bestätigt wird, eine Bedingung, die in der aktuellen Rechtslage nicht erfüllt werden kann.
Die Regierungsparteien waren erst irritiert, dann wütend: Die SPÖ drohte, jene Teile des Gesetzentwurfs, die keiner Zweidrittelmehrheit bedürfen, möglicherweise am Donnerstag im Nationalrat mit den anderen Oppositionsparteien, aber ohne die zu beschließen Sozial. Demokraten. Das Gesetz wird jedenfalls am Montag Thema in der Verfassungskommission sein.
Konforme SPÖ-Wünsche
Der im April vorgelegte Gesetzentwurf von ÖVP und Grünen räumt dem Rechnungshof Prüfungsrechte ein, wenn er Unregelmäßigkeiten im Jahresbericht der Partei vermutet, der mit einer Firmenbilanz vergleichbar ist. Wirtschaftsprüfer dazu. Auf Antrag von Regierungsparteien wäre dies möglich, „bei konkreten Anhaltspunkten für Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Jahresberichts oder des Kampagnenwerbeberichts oder bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße“.
Neben schärferen Sanktionen und niedrigeren Beträgen, von denen Spender nominieren sollen, sollen nach den grün-schwarzen Plänen nicht nur Bundes- und Landesparteien, sondern auch Kreis- und Gemeindeebene Einnahmen und Ausgaben veröffentlichen. Künftig soll es auch Parteiorganisationen nicht möglich sein, die Transparenzregeln zu umgehen, etwa durch Verbandsstrukturen.
Kurz darauf machte die SPÖ ihre fünf Hauptforderungen öffentlich: Sie reichten von der Wahl des Rechnungshofpräsidenten durch eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat über die Veröffentlichung von Studien und Erhebungen der Ministerien inklusive Kosten bis hin zur Möglichkeit, dass künftig fünf Abgeordnete und nicht nur 20 eine Sonderprüfung beantragen dürfen.
Offenbar gab es für die ÖVP und die Grünen keine unerreichbaren Zustände. „Wir können sie alle ungefähr treffen“, sagte der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger in einem Interview mit der Wiener Zeitung.
„Völlig absurd“ Lex Kraker
Und dann kam die SPÖ, konkret Vizepräsident Jörg Leichtfried, mit der Forderung, dass die neue Modalität der Ordination mit Zweidrittelmehrheit sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes angewandt wird. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die seit insgesamt sechs Jahren amtierende Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker abgesetzt werden müsste.
Für eine erneute Kandidatur von Kraker reichen Neuwahlen jedoch nicht aus, denn das Gesetz sieht keine Wiederwahl vor. Also sollten Sie dafür Ihr eigenes Gesetz – einen Lex Kraker – schaffen.
Ottenschläger erklärt, dass Wiederwahlen nicht nur im Fall Kraker, sondern generell sinnvoll seien. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen sehen die Gesetze für die Amtszeit des Präsidenten bewusst zwölf Jahre vor, “damit er selbstständig arbeiten kann”. Dass eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, sei “eine zweite Unabhängigkeitsgarantie, weil der Amtsinhaber bei einer Wiederwahl keine Mehrheit erreichen muss”, sagt Ottenschläger.
Verhandlungen Montag
Krakers Entlassung sei eine “völlig absurde Bedingung”, sagte SPÖ-Grünen-Klubpräsident Maurer im Ö1-Interview wütend. Als Krakers 2016 gewählt wurde, warf Maurer, damals bloßes Mitglied der Grünen, dem damaligen ÖVP-Klubpräsidenten Reinhold Lopatka einen „scheinheiligen Putsch“ vor. Der damalige FPÖ-Chef Heinz Christian Strache sagte Reportern, die ÖVP habe ihm gesagt, er solle die FPÖ-Kandidatin Helga Berger wählen. Um diese Wahlen zu vermeiden, hatte die SPÖ dem ÖVP-Kandidaten Kraker widerwillig zugestimmt. Vor seiner Tätigkeit im Steiermärkischen Landesrechnungshof war er gut ein Jahrzehnt im Büro des Steirischen Landeshauptmannes Hermann Schützenhöfer (ÖVP) tätig, der am Montag in den Ruhestand geht.
Leichtfried selbst stand der „Wiener Zeitung“ am Freitag für ein Interview nicht zur Verfügung. Allerdings soll er kein extrem später Return-Trainer sein. Der Geschäftsführer des SPÖ-Vizeklubs teilte auf Twitter mit, Margit Kraker sei als Präsidentin des Rechnungshofs “völlig ausgeschlossen”. Er begründete die Forderungen der SPÖ damit, dass durch eine Kompetenzerweiterung auch der Legitimationsgrad des Rechnungshofchefs erhöht werden müsse. Am Freitag wurde diese Position auch vom SPÖ-Klub bestätigt und die Sozialdemokratie für weitere Verhandlungen zur Verfügung gestellt.
ÖVP und Grüne führen sie am Montag auch in den Verfassungsausschuss. Allerdings sagt Maurer auch, dass Regierungsparteien notfalls “eine einfache rechtliche Lösung suchen werden”, denn: “Das Parteienrecht ist ein ganz wichtiger Meilenstein in Richtung einer sauberen Politik.” Dass die Parteienrechtsreform auch ohne Zustimmung der SPÖ „nicht gescheitert“ sei, bestätigte auch der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger via Twitter: „Für die Eckpunkte der geplanten Reform bedarf es keiner Verfassungsänderungen“, hieß es. Eine verfassungsrechtliche Grundlage – und damit die Zustimmung der SPÖ oder FPÖ – ist lediglich für die Erstellung eines Parteienregisters erforderlich.