Pechstein muss nach seiner Eisschnelllauf-Sperre mit einer Entschädigung rechnen

Stand: 12.07.2022 09:37 Uhr

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre noch die Möglichkeit, Schmerzensgeld und Schmerzensgeld zu beantragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 aufgehoben, wie am Dienstag (12.07.2022) in Karlsruhe bekannt gegeben wurde. Damit kann Pechsteins Prozess gegen die International Skating Union (ISU) wegen Schadensersatz in Millionenhöhe vor dem OLG München fortgesetzt werden. Das Ergebnis ist jedoch noch völlig offen.

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Dopingverbot aufgrund erhöhter Blutspiegel

Der fünfmalige Olympiasieger wurde im Februar 2009 vom Weltlaufverband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt. Pechstein bestritt jegliches Doping. Anschließende intensive Recherchen identifizierten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund für die Wertsteigerung. Seitdem prangert der 50-Jährige den Weltverband an.

Das CAS-Sportschiedsgericht hatte Pechsteins Urteil bestätigt. Der Sportler hatte sich zunächst erfolglos vor Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Er reichte auch eine Klage vor deutschen Zivilgerichten ein. 2015 entschied das OLG München in einem Zwischenbescheid, dass es diesen Weg grundsätzlich auch gehen könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte daraufhin jedoch entschieden, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegenstandslos geworden.

Diese: sportschau.de

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