Jetzt ist die Rentenreform (BVG) auf der Wurst. Am Mittwoch geht es im Ständerat hoch her. Aber angesichts dessen stehen sich Händler, Bauern und Frauen nun gegenüber. Der Grund dafür: Das Gehalt des Versicherten steigt. Dies bedeutet zusätzliche Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber auch bessere Renten für Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte, also vor allem Frauen.
Im Fokus steht der sogenannte Koordinationsabzug von aktuell CHF 25’095 pro Jahr. Konkret können Arbeitgeber diesen Betrag von ihrem Jahresgehalt abziehen. Das Endergebnis ist der garantierte Lohn der 2. Säule. Verdienen Sie also 40’000 Franken, zahlen Sie heute wie der Arbeitgeber nur noch die BVG-Beiträge von 14’905 Franken. Dies wirkt sich negativ auf zukünftige Renten aus.
Mit der Pensionskassenreform wird der versicherte Lohn nun steigen, vor allem im Niedriglohnbereich. Deshalb will der Nationalrat den Koordinationsabzug auf 12’548 Franken halbieren. Der Ständerat debattiert hingegen über eine Änderung des realen Systems: Statt eines fixen wird ein flexibler Abzug von 15 Prozent der Lohnsumme vorgeschlagen. Bei einem Lohn von 40’000 Franken werden die Beiträge auf Vorschlag des Nationalrates nur noch mit 27’452 Franken, im flexiblen Modell aber mit 34’000 Franken bezahlt. Mit Blick auf die Gegenwart werden die Beiträge in beiden Fällen deutlich steigen.
Händler gehen auf die Barrikaden
Das treibt nun Vertreter der typischen Billiglohnbranchen auf die Barrikaden. In einem gemeinsamen Schreiben “an den Ständerat der bürgerlichen Parteien”, in dem sich Blick, Gewerbeverband, Gastrosuisse und Hotelleriesuisse sowie Bauernverband, Obstverbände und Gemüsebauern gegen die “Lösungsvorschläge des Rates” ausgesprochen haben Landessozialkommission, dass eine Reform insbesondere für den Handel und die Landwirtschaft stark verteuern würde und auf diese Weise nicht unterstützt werden kann.“
Die Verbände stören sich an den höheren Beiträgen, die gezahlt werden müssten. Vor allem Geringverdienern würden “während ihrer aktiven Zeit riesige Geldmittel entzogen, die sie für ihr Leben dringend brauchen”. Arbeitgeber würden zudem «mit unverhältnismässig höheren BVG-Kosten belastet»: In der Landwirtschaft würden die Quoten je nach Variante um bis zu 85 Prozent steigen.
Der Streit um die Altersrente
Diese Mehrbelastungen seien einfach «unüberschaubar», heisst es in dem Schreiben, dem Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (60), der Präsident des Bauern und Nationalrat des Centers Markus Ritter (55, SG) sowie der Handelspräsident und Nationalrat von Gastrosuisse angehören Center Fabio Regazzi (59, TI). haben unterschrieben.
Händler und Landwirte wollen den Koordinationsabzug auf 60 Prozent des Lohns festsetzen, maximal 21 510 Franken. Bei einem Lohn von 40 000 Franken wären nur 16 000 Franken versichert. Gleichzeitig soll die Eintrittsschwelle, ab der ein Lohn unterhalb des obligatorischen BVG eintritt, unverändert bei 21 510 Franken bleiben. Der Nationalrat will den Schwellenwert auf 12’548 Franken senken, die Ständeratskommission schlägt 17’208 Franken vor.
Frauen fordern Gerechtigkeit
Damit stellen sich Kaufleute und Bauern – der Brief ist von zwölf Männern unterschrieben – den Frauen entgegen! Grünen-Landesministerin Maya Graf (60, BL) stellte das 15-Prozent-Gleitmodell vor. Sie ist Co-Vorsitzende des Frauendachverbandes Bündnis F – und dieser richtet sich gemeinsam mit dem Katholischen Frauenbund, dem Gemeinnützigen Frauendachverband und dem Bäuerinnen- und Landfrauenverband an die Gemeinderäte aller Parteien.
Frauenorganisationen und Politiker fast aller Parteien fordern seit mehr als 35 Jahren die Abschaffung des “Irrtums des Festabzugskoordinierungssystems”, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben der Verbandsvorsitzenden. Das aktuelle System wirkt sich vor allem auf kleinere Einkommen negativ aus. Folge: «Frauen erhalten heute im Durchschnitt ein Drittel weniger als die Altersrente von Männern, die 20’000 Franken pro Jahr beträgt.»
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Das neue Modell soll den Weg für eine bessere Altersvorsorge von Frauen und damit für mehr Gleichberechtigung ebnen. „Ein Koordinationsprozentabzug ist gerecht, weil er letztlich für geringere, teilzeitbeschäftigte und anteilig gemischte Beschäftigte sowie höhere Einkommen sorgt“, sagt Graf zu Blick. Als Beispiel nennt er einen Lohn von 25’000 Franken: «Diese Person erhält neu eine jährliche Altersrente von 5865 Franken statt bisher 1219 Franken.»
Wichtig ist auch, dass Niedriglöhne und Teilzeitbeschäftigte genügend Alterskapital ansparen können. „Dieses Vermögen kann auch für Wohneigentum oder alleine genutzt werden“, weist Graf auf einen weiteren Aspekt hin. “Etwas, das nicht nur höheren Einnahmen vorbehalten sein sollte.”
SVP-Unterstützung für Frauen
Der Vorschlag hat gute Aussichten auf Erfolg. Im Ständerat war nur eine FDP-Minderheit dagegen. Das Thema Frauen hingegen wird von SVP-Staatsminister Alex Kuprecht (64) unterstützt. Das flexible Modell „ist eine Überlegung wert“, so Schwyzer. “Im Prinzip ist es einfach und es kommt nicht auf irgendeine kaum wahrnehmbare Zahl an.”
Zudem verursache sie etwa die gleichen Kosten wie die Halbierung des Koordinationsabzugs, so Kuprecht. „Deshalb unterstütze ich grundsätzlich die einfachere Variante, die künftig ein höheres Kapital und damit eine höhere zukünftige Rente bewirken wird.“