Der suspendierte Justizabteilungsleiter Christian Pilnacek ist im Amtsgeheimnisverfahren rechtskräftig freigesprochen worden. Das Landesgericht Wien habe heute das Strafgerichtsurteil vom November 2021 bestätigt, teilte das Gericht der APA mit.
Pilnacek wurde vorgeworfen, Informationen über Ermittlungen gegen einen „Press“-Journalisten und die Pläne der Staatsanwaltschaft an einen anderen Journalisten weitergegeben zu haben.
Das Landesstrafgericht sprach ihn im vergangenen Jahr mit der Begründung frei, die Offenlegung habe weder öffentlichen noch privaten Interessen geschadet. Die zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte Berufung eingelegt. Das Landesgericht Wien (OLG) schließt sich nun dem Freispruch an.
Pilnacek: Schaden für die WkStA, nicht Motivation
Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige der Staatsanwaltschaft für Wirtschaft und Korruption (WKStA) gegen „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer wegen eines von ihr verfassten kritischen Artikels. Pilnacek kündigte die Anzeige eines „Kurier“-Redakteurs an – und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehe.
Vor Gericht argumentierte Pilnacek, die Information sei weitergegeben worden, er sei empört über die Anzeige gegen Thalhammer. Der Schaden für die WKStA war nicht seine Motivation.