Praxisänderung beim NDB: Der Geheimdienst will gezielter Informationen sammeln

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Die Recherchen von SRF Investigativ zeigen, dass harmlose Organisationen wie die Grünen, die NGO «Public Eye» und ein Jugenddachverband beim Staatsschutz registriert wurden. Nun heißt es, dass derzeit die Datenbanken bereinigt werden.

Autoren: Nadine Woodtli, Fiona Endres

Der Bundesnachrichtendienst (NDB) wurde in den vergangenen Jahren immer wieder von Aufsichtsbehörden für seinen Datenhunger kritisiert. Aufgrund dieser Kritik haben mehrere Organisationen Akteneinsicht darüber beantragt, was der Geheimdienst über sie speichert.

Grün: mehr als 2000 Tickets

Eine davon ist die Partei Grüne Schweiz. Ergebnis: 2.394 Aufrufe der FIS-Grünen-Suche, 110 Einträge für Präsident Balhasar Glättli selbst, der sie die „frenesí à gogo-Sammlung“ nennt, weil sogar alte Verweise auf Delegiertenversammlungen in der Datenbank gespeichert waren FIS-Arbeitspapier: „In einer Datenbank, die If Informationen über Terrorismus, Spionage oder gewaltbereiten Extremismus gesammelt werden, Hinweise auf Delegiertenversammlungen haben keinen Platz.“

Bildunterschrift: Parteieinträge der Grünen Schweiz in der Nachrichtendienstdatenbank: Delegiertenversammlungen der Grünen Schweiz

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Jede Person, jede Organisation kann auf der Grundlage des § 63 (Auskunftsrecht) des Nachrichtendienstgesetzes Auskunft über die über sie beim Bundesnachrichtendienst gespeicherten Daten verlangen. Hierfür ist eine Ausweiskopie erforderlich.

Gemäss Gesetz darf der NDB keine Informationen über politische Aktivitäten oder die Ausübung der Meinungsfreiheit erhalten, ausser bei konkreten Hinweisen auf terroristische oder gewaltbereite extremistische Aktivitäten.

Als Beifang in Datenbanken gespeichert

Viele Informationen in den NDB-Speichersystemen haben jedoch nichts mit dem gesetzlichen Auftrag zu tun. Sie landen sozusagen als versehentliche Datenerfassung in Datenbanken. Ein Beispiel: Die Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter wurde erfasst, weil ihr Name in einem Zeitungsartikel genannt wurde und auf derselben Seite ein Artikel über einen mutmaßlichen Gewaltextremisten abgedruckt wurde. Die ganze Seite landete in den Geheimakten.

Wie kann der NDB einen guten Nachrichtendienst betreiben, wenn er mit vielen nutzlosen Daten umgeht?

Professor Markus Schefer, Experte für Landesrecht, kritisiert, dass der NDB Dritte in seine Archivierungssysteme nicht einbezieht: „Wie kann der NDB einen guten Nachrichtendienst betreiben, wenn er mit vielen unnützen Daten umgeht?“, fragt Schefer. „Eine Kürzung wäre in ihrem eigenen Interesse und sicherlich auch im Interesse der Grundrechte der Betroffenen.“

Die FIS beobachte oder überwache die Grünen nicht, sagt FIS-Medienchefin Isabelle Graber. Der NDB interessiert sich für andere Aspekte von gespeicherten Dokumenten.

Der NDB sammelt keine Informationen über Parlamentarier, Fraktionen oder Parteien

SRF Investigativ führte die Umfrage bei nationalen Parteien durch. Ausser der Grünen Schweiz hat niemand Akteneinsicht beantragt.

Anmeldungen gibt es auch beim Jugenddachverband „SAJV“, der unter anderem Pfadfinder vertritt, zum Beispiel für ein anerkanntes und ungefährliches Straßentheater. “Wir haben das Gefühl, dass die FIS immer noch zu viel und zu breit versammelt ist”, sagt Raphaël Bez vom Jugenddachverband, “wir brauchen keinen neuen Listungsskandal.”

Bildunterschrift: Der Geheimdienst archiviert alte Kalendereinträge für eine öffentliche WEF-Gegenveranstaltung von Public Eye

SRF Investigativ hat Kenntnis von einem halben Dutzend Organisationen, die auf diese Weise in die Datenbanken des NDB gelangt sind. Auch die NGO „Public Eye“, die sich für einen gerechteren Welthandel einsetzt. Auch die FIS schreibt, er habe kein Interesse an der Organisation. Zum Zeitpunkt der Akteneinsicht hatte der Club jedoch mehr als 400 Besuche. Einige davon in der Datenbank zu gewalttätigem Extremismus.

„Wir verstehen das überhaupt nicht, und die FIS hat es auch nicht begründet“, sagt Vorstandsmitglied Christa Luginbühl. “Das beunruhigt uns sehr.” Der Geheimdienst schreibt, dass er an anderen Aspekten dieser gespeicherten Dokumente interessiert sei.

NDB-Bereinigungsaktion

Angesichts dieser beispiellosen Beispiele veröffentlicht der NDB nun eine geheime Weisung. Die Datenbanken wurden seit letztem September bereinigt. Viereinhalb Millionen Meldungen wurden bereits gelöscht. „Wir eliminieren und verdrängen“, sagt Isabelle Graber. Außerdem wird nun jede eingehende Meldung auf ihren Geheimdienstbezug hin überprüft.

Die NDB handelt streng nach Gesetz und wird äusserst streng kontrolliert. Unbeteiligte Dritte haben von der NDB nichts zu befürchten.

Das sei ein Fortschritt und solle nun auch in die aktuelle Novelle des Geheimdienstgesetzes aufgenommen werden, sagt Verfassungsrechtler Schefer: „Die gute Idee ist, jede einzelne Person und jede einzelne Organisation zu prüfen“, sollte im Text klar in deutscher Sprache zum Ausdruck kommen Der Akt. “

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