Qualität kostet nichts, aber man verschenkt sie nicht umsonst.

Wien (OTS) – Im österreichischen Glücksspielgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Poker ein Glücksspiel ist. Die Rechtsfolge ist, dass in Österreich das Glücksspiel (einschließlich Online-Glücksspiel) dem Bund vorbehalten ist. Der Bundesminister für Finanzen kann das Recht zur Durchführung der Verlosungen durch Erteilung einer Konzession übertragen (§ 14 Abs. 1 GSpG). Im Online-Bereich steht dieses Recht ausschließlich der Österreichischen Lotterien Gesellschaft mbH als Betreiberin von win2day zu. Daher sind alle bekannten Online-Pokerangebote wie Pokerstars, Partypoker, 888 Poker, Bwin, Unibet Poker in Österreich illegal. Spielteilnehmer können Verluste 30 Jahre lang ausgleichen.

In jüngster Zeit wurde versucht, die verfassungswidrige Einstufung von Poker als Glücksspiel anzufechten. Es wurde auch behauptet, dass eine Beschränkung der Anzahl von Glücksspiellizenzen nicht mit EU-Recht vereinbar wäre.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH 01.03.2022, G365/2021) folgte der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und lehnte einen Individualantrag auf Aufhebung bestimmter Bestimmungen des Glücksspielgesetzes in Bezug auf das Machen des „Poker“ ab und bekräftigte dies Konformität mit dem österreichischen Glücksspielgesetz. mit europäischem Recht.

Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass österreichische Teilnehmer ihre Spielverluste (Poker, Roulette, Blackjack, Spielautomaten) in allen Online-Casinos außer win2day geltend machen können. Nach höheren Gerichten fallen auch Pokerverluste unter Glücksspielverluste.

Dr. Karim Weber und die Mag. Dr. Jakob Leinsmer von Gottgeisl & Leinsmer Rechtsanwälte OG führen mehr als 10.000 Verfahren gegen illegale Online-Wettanbieter wie Bwin, Leo Vegas, Mr Green, Pokerstars etc. Mehr als 2.000 Verfahren wurden bereits erfolgreich abgeschlossen.

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