Qualität kostet nichts, aber sie wird einem nicht geschenkt.

Der Inflationshammer bei Handyverträgen wird im nächsten Jahr viele Handynutzer treffen

Wien (OTS) – Die AK warnt vor einem Preishammer vor allem bei Basis-Handytarifen, aber auch bei Service-Tarifen im nächsten Jahr. Eine AK-Analyse zeigt, dass die großen Anbieter – A1, Drei und Magenta – Werthalte- oder Indexanpassungsklauseln in ihren Mobilfunkverträgen haben. Wenn die Inflation eine bestimmte Schwelle erreicht, können die Preise steigen; Sie werden nächstes Jahr wegen der hohen Inflation durch die Decke gehen. Die AK hat vorgerechnet: Bei einer durchschnittlichen Vertragsrate mit einer Grundgebühr von 40 Euro fallen im nächsten Jahr Mehrkosten von etwa 41 Euro an. Verbraucher haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Klauseln im Vertrag vorgesehen sind.

Die Inflation steht an der Decke und macht das Leben immer schwerer zu bezahlen. AK hat einen Blick auf die Mobilfunkverträge der Anbieter A1, Drei und Magenta geworfen: Der Mobilfunkmarkt ist noch recht ruhig. Doch nächstes Jahr trifft der Inflationshammer viele Handynutzer: zu Hause wegen der hohen Inflation.

Viele Mobilfunkverträge haben Werthalte- oder Indexanpassungsklauseln in den Rahmenbedingungen. Die Klauseln regeln, welche Preise Anbieter umdrehen können, wann sie angepasst werden können und ab welcher Inflationsschwelle. Das bedeutet, dass Mobilfunkunternehmen während der Vertragslaufzeit die Preise (Grundprovisionen, Flatrate-Service und ggf. Einzelleistungen) entsprechend dem Verbraucherpreisindex erhöhen können. Und der Preisanstieg wird 2023 aufgrund der hohen Inflation stark sein. Laut OGH-Urteil steht Verbrauchern kein Sonderkündigungsrecht zu, wenn diese Wertberichtigungs- oder Indexklausel im Vertrag enthalten ist.

Konkret: Die drei großen Anbieter A1, Magenta und Drei haben seit Jahren Preisindexklauseln für Basistarife, teilweise aber auch Servicetarife und andere Preisvorteile, in die Vertragsbedingungen der neuen Tarife aufgenommen. Aufgrund jahrelanger niedriger Inflationszahlen von jährlich bis zu zwei Prozent wurde den Erhöhungen bisher wenig Beachtung geschenkt. Doch jetzt schätzt Statistik Austria, dass der Preisanstieg allein im Juni (gegenüber dem Vorjahresmonat) 8,7 Prozent beträgt.

2023 können die drei „Großen“ die Grundtarife und teilweise auch andere Preise deutlich erhöhen: + A A1 (und Bob), Servicetarife sind ebenfalls per Index geschützt. Eine Indexanpassung gibt es auch für bestimmte A1 Tarifoptionen, zum Beispiel Handygarantie, Handyschutz oder Onlineschutz.+ Magenta schreibt in den AGB: „Die Abrechnung erfolgt nur über den regulären monatlichen Grundtarif des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Services.“ + Drei begrenzt die Inflationsanpassungen auf „festgelegte monatliche Provisionen in Form von Grundtarifen und Mindestumsätzen.“

Positiv: Zumindest alle drei Anbieter haben die anlassbezogenen Nebenkosten wie Mahnungen oder Sperrquoten im Vergleich zur letzten AK-Umfrage von 2019 bisher nicht erhöht.

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