Qualität kostet nichts, aber sie wird einem nicht geschenkt.

Höchstpreis für Grundenergiebedarf, höherer Preis für Mehrverbrauch. Vergütung an Energieunternehmen mit Auflagen.

Wien. (OTS) – „Der Grundbedarf an Energie muss für alle Haushalte bezahlbar sein“, fordert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Die Inflationskrise betrifft längst nicht mehr nur einkommensschwache und armutsgefährdete Haushalte Mitte der Gesellschaft und ist immer wieder existenzbedrohend für einen größeren Teil der Bevölkerung.“ Angesichts der zu erwartenden stark steigenden Energierechnungen schlägt der ÖGB ein relativ einfach handhabbares Modell für eine Energiepreisobergrenze für Haushalte vor, das darauf abzielt, die Bezahlbarkeit von Energie sicherzustellen.

Maximale jährliche Kosten: 600 Euro für Strom, 780 Euro für Gas

Das Modell sieht vor, dass jeder Haushalt einen Höchstpreis zahlt, der sich an einem Grundenergiebedarf wie Heizen, Kochen, Duschen oder Wäsche waschen orientiert. „Jeder, der zusätzlich Strom und Gas verbraucht, weil er zum Beispiel ein Schwimmbad heizen oder die Klimaanlage 24 Stunden laufen lassen möchte, zahlt für diesen Mehrverbrauch einen deutlich höheren Marktpreis“, erklärt Katzian. Dies wäre auch ein Anreiz, Energie zu sparen.

Die jeweilige Preisgrenze für Strom und Gas soll sich laut ÖGB-Modell an den Durchschnittspreisen von Anfang 2022 orientieren für Gas jeweils brutto. Damit zahlt jeder Haushalt bis zu 1.380 Euro pro Jahr für den Grundbedarf an Strom und Gas. Es wird ein jährlicher Grundbedarf von 3.000 kWh Strom und 9.800 kWh Gas angenommen.

Vergütung an Bedingungen knüpfen

Der Staat soll die Kosten der Energieunternehmen kompensieren. Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung sollten die Offenlegung interner Kostenstrukturen, insbesondere der Energieeinkaufspreise, ein Verbot der Zahlung von Dividenden sowie ein Verbot der Zahlung von Boni an Führungskräfte sein.

Wie in Italien und anderen Ländern sollte eine Sondersteuer auf überschüssige Gewinne von Energieunternehmen zu Finanzierungszwecken eingeführt werden. Dies ist auch eine Empfehlung der Europäischen Kommission und der Internationalen Energieagentur, die die Überschussgewinne der Energieunternehmen allein in der EU auf rund 200 Milliarden Euro pro Jahr beziffern.

Fordern Sie ein Verbot flexibler Verträge

Es gibt immer mehr Berichte von Lieferanten, die Festpreisverträge mit Kunden kündigen. Der ÖGB fordert ein sofortiges Verbot dieses Verfahrens. „Floating“ flexible Verträge sollten ebenfalls sofort ausgesetzt werden.

Länder wie Norwegen, Frankreich und Malta haben bereits vor einiger Zeit eine Energiepreisobergrenze für Haushalte eingeführt. „Das würde nicht nur die Haushaltskosten direkt und unbürokratisch senken, sondern könnte auch die Inflation eindämmen, schließlich ist Energie der Haupttreiber der Inflation“, sagt der ÖGB-Präsident: „Nein Anstieg der Energiepreise.! ”

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *