Rassismusvorwurf gegen Aeschi: Die UBI gibt der Beschwerde gegen die SRF «Arena» zum Krieg in der Ukraine statt

– UBI billigt die Beschwerde gegen SRF “Arena” über den Krieg in der Ukraine

Die Live-Übertragung am 18. März schlug Wellen. Fast sechs Monate später traf die unabhängige Rundfunk-Beschwerdebehörde eine Entscheidung.

Veröffentlicht: 01.09.2022 20:32 Aktualisiert vor 11 Stunden

Eine «Arena»-Sendung, die man so schnell nicht vergisst: Moderator Sandro Brotz (rechts) prangert eine Äusserung des SVP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Aeschi als rassistisch an.

Foto: SRF-Screenshot

Laut der Unabhängigen Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) hat die SRF-Fernsehsendung «Arena» über den Krieg in der Ukraine gegen den Grundsatz der Angemessenheit verstossen. Auch die UBI hat die von Radio SRF ausgestrahlte Rede des Bundesrates zum «Frontex»-Vorschlag als programmgesetzwidrig erachtet.

In der am 18. März auf SRF ausgestrahlten Diskussionssendung «Arena» über «Parteiführer zum Krieg in der Ukraine» konnten sich die Zuschauer «keine eigene Meinung über die apodiktische Qualifikation des Moderators der Erklärung des Parlamentspräsidenten bilden Fraktion der SVP”. Sie teilten das BGE nach ihrer Entscheidung am Donnerstagabend mit.

Das Interview der Moderatorin mit dem Fraktionsvorsitzenden der SVP, Thomas Aeschi, wurde in drei Volksbeschwerden kritisiert. Der Moderator hat laut UBI eine Aussage von Aeschi während der Sonderdebatte im Nationalrat kritisch aufgegriffen und als «rassistisch» bezeichnet. Er verwies deshalb auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und nicht namentlich genannte Staatsanwälte und Strafrechtsexperten.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Mit einer irreführenden Begründung hätten die Herausgeber journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, schrieb das UBI. Da sich die beanstandeten Interviewsequenzen nicht nur auf eine Nebensache bezögen, verstoße die Sendung gegen das Erfordernis der Angemessenheit. Das UBI genehmigte alle drei Beschwerden mit sieben zu zwei Stimmen.

In einer weiteren Beschwerde rügte das UBI, dass gegen das Diversity-Prinzip verstoßen worden sei. Es schreibt vor, dass Programme im Zusammenhang mit einem Referendum in der sensiblen Phase der Entscheidungsfindung ausgewogen und unparteiisch sein müssen, um Chancengleichheit für beide Lager zu gewährleisten.

Vor einer eidgenössischen Volksabstimmung sendet Radio SRF 1 eine Rede des zuständigen Bundesrates zur Präsentation. Am 25. April hat sich Bundesrat Ueli Maurer zur Verabschiedung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (“Frontex”) geäußert, über die am 15. Mai abgestimmt wurde.

Dagegen wurde in einer Volksbeschwerde erhoben, die ausschließliche Wiedergabe der Stellungnahme des Bundesrates verstoße gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze und das Gebot der Vielfalt im Rundfunkgesetz.

UBI-Mitglieder teilten diese Ansicht während der Konsultation. Es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung des SRF, die Stellungnahme des Bundesrates in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Vertretung der Gegenmeinung darzustellen, schrieb die UBI. Sie billigten die Beschwerde einstimmig.

SDA/falsch

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