RH entsendet Rechnungsprüfer zur ÖVP

„Das Verfahren zur Prüfung des ÖVP-Rechenschaftsberichts 2019 war außergewöhnlich“, heißt es in der HR-Stellungnahme zum Bericht. Der oben genannte Hintergrund ist nicht nur eine neue Rechtslage ab dem 9. Juli 2019 und damit „die erstmalige Einbeziehung von nichtterritorialen Teileinheiten“. Auch die “weite Verbreitung angeblicher Aktivitäten der Partei” habe sich direkt auf das Kontrollverfahren ausgewirkt: “Es waren mehrere Fragerunden an die ÖVP nötig”, wie HR weiter schreibt.

Laut HR gab es “Bedenken” bezüglich der Obergrenze der Wahlkampfkosten; Auch die ÖVP konnte sie in ihren Äußerungen nicht zerstreuen. Das Kammergericht stellt fest, dass nach Aussage der ÖVP für den EU-Wahlkampf deutlich mehr ausgegeben wurde als für die Nationalratswahlen – und das sei „mit der politischen Lebenswirklichkeit nur schwer vereinbar“. Alles in allem liegen aus HR-Sicht „ausreichende Anhaltspunkte für eine Meldung an den Unabhängigen Parteitransparenzsenat (UPTS) vor, dass ein Verstoß gegen das Parteiengesetz (Überschreitung der Kostenobergrenze des Wahlkampfs) vorliegt“.

Der #Rechnungshof sieht Anhaltspunkte dafür, dass Wahlkampfkosten für Nationalratswahlen falsch sind. Meldungen an den Transparenzsenat der Unabhängigen Partei (UPTS) erfolgen unter anderem über Studien des Finanzministeriums, des Seniorenbundes und Veranstaltungen in Vorarlberg.

– Christian Neuwirth (@RHSpeaker) 10. Juni 2022

HR beauftrage daher nun „einen Prüfer mit der Prüfung der Angaben der ÖVP zu Wahlkampfkosten für Nationalratswahlen“. Für die nächste Prüfung muss die ÖVP „vollständige Einsicht und Kenntnisnahme der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise gewähren“.

ÖVP-Seniorenverband für Personal, der der ÖVP angehört

Es ist nicht der einzige Teil der jetzt veröffentlichten HR-Ergebnisse, der für die ÖVP brisant ist. Der Rechnungshof bewertet im Rahmen der ÖVP auch Vereine des ÖVP-Seniorenverbandes, die durch CoV-Zuschüsse gefördert werden. Auch wenn sich der Rechnungshof bisher nicht mit der Corona-Finanzierung für die Seniorenorganisation der ÖVP befasst hat, ging es doch um die Frage, ob die Seniorenvereine wirklich (wie es in der ÖVP heißt) nicht als Teil der ÖVP gelten Partei des Seniorenvereins. Organisation.

Prüfer verweisen auf Sitze von Verbänden oft deckungsgleich direkt auf die Zentrale der jeweiligen Bundes- oder Landespartei, den entsprechenden Wortlaut der Mitgliedsbescheinigungen und die Selbstbeschreibung des Seniorenverbandes aus dem Jahr 2021: „Mehr als eine Gewerkschaft. Verband, Unterz -Organisation und Interessenvertretung in einem.”

Daher sollten Ihre Einnahmen und Ausgaben in der Bilanz des Spiels erscheinen. Da dies 2019 nicht der Fall war, bat der Rechnungshof die UPTS-Kanzlei, sich auch mit dieser Frage zu befassen.

“Veranstaltungen in Vorarlberg”

Der Rechnungshof informierte den Senat auch über die Werbeaffäre des Wirtschaftsverbandes Vorarlberg ÖVP, die Personalsprecher Christian Neuwirth auf Twitter als „Ereignisse in Vorarlberg“ bezeichnete. Dazu verglichen die Wirtschaftsprüfer die 1,6 Millionen Euro Werbung im Jahr 2019 mit dem in Gestaltung und Umfang ähnlichen „Gemeindeblatt der Landeshauptstadt Bregenz“, bei dem diese Anzeigen nur 268.000 Euro beigetragen hätten. Die Differenz von 1,3 Millionen Euro prangerte der HR als verdeckte Spende der Partei an den Senat an.

Zumindest ein Teil der Werbeeinnahmen könnte illegal an die ÖVP geflossen sein, also wenn die Spendengrenze von 7.500 Euro überschritten wurde oder wenn sie von staatlichen Institutionen oder Unternehmen mit mindestens 25-prozentiger Staatsbeteiligung stammten.

Wahlkampfanzeigen in der „Niederösterreichischen Zeitung“ der ÖVP (64.000 Euro), die Anzeige des Landwirtschaftsministeriums für die Bauernpartei (43.200 Euro) und zwei vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Umfragen vor der Europawahl 2019 (Euro 26,208).

“Anomalien”

Abschließend weist das Berufungsgericht auf zwei „Anomalien im Kontrollverfahren“ hin, die „aufgrund der derzeit verfügbaren Möglichkeiten nicht ordnungsgemäß für die Meldung an die UPTS verarbeitet werden können“. Der erste Punkt betrifft die „Unterstützung des Twitter-Accounts der Kanzlerin durch das Bundeskanzleramt“. HR nahm den Bericht und eine parlamentarische Anfrage zum Anlass, die ÖVP um eine Stellungnahme zu ersuchen, „wie sich die Kosten für die Pflege des Twitter-Accounts der Kanzlerin zusammensetzen“.

Debatte

Wie kommt die ÖVP aus der Kritik?

In diesem Zusammenhang wird der Rechnungshof seinen Prüfplan nun um das Thema „Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern“ erweitern. Als weiteres Thema wird der Prüfplan um „Öffentliche Bildungsfonds für kommunale Aufgaben in Niederösterreich“ erweitert. Hintergrund sind laut HR-Sendung die im ÖVP-Jahresbericht 2019 aufgeführten „Zahlungen von nahestehenden Organisationen“.

“Das ist das erste Mal”

Die Prüfung der Bilanz der Partei dauerte nicht nur ungewöhnlich lange, sondern führte auch zu weiteren Prüfungen. Wie bereits erwähnt begründete Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker die lange Dauer damit, dass das zugrunde liegende Kontrollverfahren „kompliziert“ sei, was mehrere Gründe habe. Einerseits wurde das Parteiengesetz Mitte 2019 novelliert und führte zu mehreren Verhärtungen, etwa der Aufnahme von ÖVP-Verbänden.

Rechnungshof: Verstöße in der Bilanz der ÖVP

Der Rechnungshof hat am Freitag die Bilanz der ÖVP für das Wahljahr 2019 veröffentlicht, die eine Reihe von Verstößen gegen das Parteiengesetz aufzeigt. Die Rechnungsprüfer bezweifeln unter anderem, dass die Volkspartei die Wahlkampfkosten richtig abgerechnet hat. Um dies zu klären, entsandte der Rechnungshof zunächst einen Prüfer in die Parteizentrale.

Andererseits habe es 2019 „viele Ereignisse gegeben, die dazu geführt haben, dass wir uns die Unterlagen genau angeschaut und uns mehrfach hinterfragt haben“, sagt Kraker. In der Novelle 2019 seien die Rechte zur Prüfung und Einsichtnahme in die Parteifinanzen „noch nicht enthalten“. Künftig soll der Rechnungshof bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Parteienrecht selbst Einsicht in die Bücher nehmen können.

Bei Verdacht auf Verstöße, wie etwa bei Werbeausgaben für Wahlkampagnen zur Nationalratswahl, bleibt nach geltender Regelung jedoch nur die Möglichkeit, einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen, der direkt in die Bücher Einsicht nehmen und die Angaben der Partei prüfen kann . „Dies ist das erste Mal, dass der Rechnungshof das getan hat“, sagt Kraker.

Der Rechnungsprüfer wird durch das Los bestimmt

Der Personalvorsitzende geht davon aus, dass die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammer “sehr schnell” eine Liste geeigneter Wirtschaftsprüfer unter Ausschluss von Interessenkonflikten vorlegen kann. Anschließend wird per Los ein Prüfer ermittelt, ob die Angaben der ÖVP zutreffend sind. Für Personalprüfer sei es jedenfalls zweifelhaft, dass für Nationalratswahlen deutlich weniger Wahlkampfausgaben ausgegeben worden wären als für EU-Wahlen, so Kraker: „Aber davon lassen wir uns gerne überzeugen.“ .

ÖVP: „In Ruhe auf die Prüfung warten“

Laut einer ersten Reaktion stellt die ÖVP fest, dass der Rechnungshof durch einen dritten Rechnungsprüfer abgesichert werden will. Die nächste Prüfung sei „entspannt, weil die vom Rechnungshof bestellten Prüfer schon mehrfach alles geprüft haben“.

Die Volkspartei habe „alle Kosten des Wahlkampfes 2019 vollständig und richtig ausgewiesen“, wie es in der ÖVP-Sendung heißt: Die erforderlichen Unterlagen seien „dem Rechnungshof bereits zugestellt worden und können jederzeit zur weiteren Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Laut ÖVP „hatte sie nicht das geringste Versteck“, wonach die Obergrenze für den Wahlkampf „auf Punkt und Komma eingehalten und sogar überschritten“ wurde.

„Wir haben diesem Moment nichts zu verheimlichen“, sagte ÖVP-Chef und Bundeskanzler Karl Nehammer am Rande eines Besuchs in Tallinn. Er versprach volle Transparenz und volle Kooperation bei den Ermittlungen und betonte auch, dass es “verrückt gewesen wäre”, die Kosten der Kampagne nach den Erfahrungen von 2017 noch einmal zu übertreiben. Damals hatte die ÖVP die bisher höchste Einzelstrafe wegen Verstößen Das Parteiengesetz wurde vor zehn Jahren verabschiedet.

2017 zu einer Geldstrafe von 800.000 Euro verurteilt

Knapp 13 Millionen Euro gab die ÖVP unter Sebastian Kurz für den Nationalratswahlkampf aus statt der erlaubten sieben Millionen: Das Bußgeld betrug 800.000 Euro. Zuvor hatte die ÖVP für die Nationalratswahl 2013 ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro und für die Niederösterreichische Landtagswahl 2013 100.000 Euro gezahlt.

Insgesamt hat der Senat im Kanzleramt bislang 35 Verstöße gegen parteirechtliche Regeln geahndet und Bußgelder in Höhe von knapp 3,1 Millionen Euro verhängt. Die meisten beziehen sich auf die größeren Parteien ÖVP, SPÖ und FPÖ. Nicht alle sind legal.

SPÖ: „Spiel vorbei für Türkis-Grün“

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch spricht von einem “verheerenden Personalbericht über die Finanzen der ÖVP”. Das beweise einmal mehr, „dass Tarnen, Tricksen, Täuschen und Taschenstopfen ein türkisfarbenes Programm ist“. Aus Sicht der ÖVP habe die ÖVP nicht nur „ein großes Korruptionsproblem“, sondern nun sei es für ÖVP-Chef Karl Nehammer an der Zeit, „seine Flucht aus der Verantwortung zu beenden und endlich zu erkennen, dass das Spiel denn türkisgrün ist vorbei …

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