Road Cross wütend, nachdem das Geschwindigkeitselement deaktiviert wurde

Nicolas Lurati und Ruedi Studer

Politiker machen einen rasanten Umarmungskurs, verteilen Streicheleinheiten für Bleifüße – wer zu schnell die Straße runterdonnert, bekommt nicht mehr automatisch die mindestens einjährige Haftstrafe. Das hat der Ständerat am Dienstag entschieden. Einstimmig. Die kleine Kamera schaltete den Geschwindigkeitspunkt massiv aus.

Schon vor dem Stöckli hatte sich der Nationalrat klar dafür entschieden, den Artikel zur Geschwindigkeitsüberschreitung abzuschwächen. Dadurch dürfte die Schlussabstimmung, möglicherweise erst in der Herbstsession, zur reinen Formsache verkommen.

Dass beide Häuser so abgestimmt haben, kommt bei der Road Cross Road Safety Foundation nicht gut an. Bundespräsident Willi Wismer gegenüber Blick: «Die Entscheidung des Parlaments, den Raserartikel zu deaktivieren, ist ein Schlag ins Gesicht aller Raseropfer und ihrer Angehörigen.»

„Parlamentarier müssen Volksvertreter sein“

Er sei “wütend und enttäuscht, dass unsere Vertreter Raserarticle schwächen wollen”. Damit würden sie über den Willen des Volkes hinaus politisieren. “Parlamentarier sollten die Volksvertreter sein.”

Glaubt man einer Umfrage unter mehr als 1.000 Personen, die Road Cross für einen „unabhängigen Anbieter“ durchgeführt hatte, ist der Volkswille tatsächlich ein anderer als der der Abgeordneten: „Das Ergebnis war eindeutig“, sagt Wismer. „69 Prozent sagten, Raser sollten weiterhin so hart bestraft werden, wie es derzeit der Fall ist.“

Hohe Wahrscheinlichkeit einer Volksabstimmung oder Initiative

Laut Wismer muss der Vorstand entscheiden, ob Road Cross in einem Referendum gegen das Gesetz ankämpft oder eine neue Initiative lanciert. “Wir werden eine Dringlichkeitssitzung abhalten. Es besteht jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir ein Referendum abhalten oder eine Initiative gegen die Deaktivierung des Geschwindigkeitsüberschreitungsartikels ergreifen werden.” Aber zuerst müssen wir die endgültige Abstimmung abwarten.

I: Es wird Geld benötigt, um Unterschriften zu sammeln. Wismer: „Aber positiv ist, dass wir heute Spenden bekommen haben.“

„Niemand fährt versehentlich mit 100 km/h an der Stadt vorbei“

Nicht nur bei Wismer ist die Wut gross, auch der ehemalige Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll (69) ist empört über den Entscheid im eidgenössischen Bern. Das Parlament präsentierte Beispiele, die nicht einmal mit Strafen für zu schnelles Fahren belegt würden. Wer aus Versehen zu schnell fährt, etwa weil er aus nachvollziehbaren Gründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht, oder aufgrund eines echten Notfalls zu stark aufs Gas drückt, ist überhaupt nicht betroffen.

Opfer von Läuferin Anita B. (46): „Ich habe immer noch jeden Tag Schmerzen“ (01:41)

Eine Gefängnisstrafe droht nur denen, die vorsätzlich laufen würden. „Niemand fährt versehentlich mit 100 km/h an der Stadt vorbei“, sagt der Verkehrsrechtsexperte. “Und aus Versehen fährt niemand mit 140 aus der Stadt, aber er geht ein hohes Risiko ein.” Boll sieht daher keinen Anlass, die Sanktion auf „vorsätzliche Risikofahrer“ zu reduzieren.

“Falsches Signal”

“Das Parlament sendet mit der Lockerung das falsche Signal”, stimmt auch Ruth Humbel, Nationalrätin des Zentrums, zu. “Rasen ist kein Kavaliersdelikt!” Die Aargauerin hat einst die Raser-Initiative mitinitiiert und bezweifelt, dass der richterliche Ermessensspielraum wirklich gebraucht wird.

Offen bleibt allerdings, ob sie bereits eine neue Initiative unterstützen würde. “Jetzt müssen wir abwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickelt, und wenn die ‘echten’ Läufer zu glatt herauskommen, kann wieder eine Initiative ergriffen werden.”

Regazzi verteidigt die Anpassung

Der Tessiner Nationalrat Fabio Regazzi (59) verteidigt die Abschaffung der Mindeststrafe. Die aktuelle Anpassung schlug er 2015 mit einer Initiative vor. Auch er freut sich: „Es geht darum, Richtern und Staatsanwälten einen gewissen Ermessensspielraum einzuräumen, um einzelne Knappheitsfälle zu vermeiden“, sagt der Zentrumspolitiker.

Die Höchststrafe beträgt nach wie vor vier Jahre Haft, schwere Strafen sind also weiterhin möglich. Er betont: „Das ist kein Freifahrtschein für die Schnellen, sondern eine Rückkehr zur Vernunft.“

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *