Rosa W. (42) hatte während der Beurlaubung eine Prüfung abgelegt, das AMS fror das Zeugnis ein. Die Mutter klagte erfolgreich, aber das AMS legte Berufung ein.
Das AMS Niederösterreich will sich vor dem Bundesverfassungsgericht nicht einfach geschlagen geben und Revision einlegen.
Kurzer Rückblick: Rosa W. aus dem Bezirk St. Pölten war Leiter eines Reisebüros, die Pandemie zwang Niederösterreich zur Umschulung: Seit rund 18 Monaten macht er eine Ausbildung zum Pflegehelfer.
Krankenstandsprüfung
Nach einer Rippenverletzung (Kostenriss, Anm.) musste sich die zweifache Mutter (10, 11) Anfang Januar 2022 krankschreiben lassen, hatte dann aber noch eine Untersuchung und dann musste er ins Krankenhaus wieder für einige zwei Wochen (vom 13. bis 25. Januar 2022) die Freistellung von der Arbeit. Am 26. Januar kehrte die Mutter zu einer Prüfung (TPT-Prüfung) in die Krankenpflegeschule in Sankt Pölten zurück, am 27. Januar erschien die Schülerin erneut zum Dienst in einem Haus im Bezirk St. Pölten-Land.
Der 42-Jährige meldete es zwar auch bei der Krankenkasse, aber erst eine Woche später telefonisch beim AMS. Im Februar 2022 war die Enttäuschung groß, als auf dem Niederösterreich-Konto statt der erwarteten 1.300 Euro knapp 700 Euro standen. Warum: Das AMS hatte den Bezug vom 26. Januar eingefroren und rund 600 Euro nicht gezahlt, dazu hier mehr.
Klage gegen AMS über AKNÖ
Der 42-Jährige drängte das AMS, doch das Arbeitsmarktservice blieb hart und verwies auf die Sozialhilfe. Doch weder die Gemeinde noch das Land Niederösterreich waren für Rosa W. zuständig. Eine Beschwerde der AMS-Kundin blieb erfolglos, sie legte Berufung bei der Arbeiterkammer Niederösterreich ein, die gemeinsam mit Mutter vor Gericht zog
Nach Monaten entschied das Bundesverwaltungsgericht schließlich zugunsten des Klägers: In einer sehr ausführlichen Stellungnahme weist das Gericht darauf hin, dass es keine Vorschrift gibt, wonach das Fachstipendium bei Beendigung der Krankschreibung unterbrochen oder ausgesetzt werden muss. innerhalb von sieben Tagen dem AMS zu melden, jedoch sofort zur Wiederaufnahme der Ausbildung nach Ende der Beurlaubung. Die Meldepflicht gilt nur für solche Umstände oder Ereignisse, die eine spätere Teilnahme an der Ausbildung oder deren erfolgreichen Abschluss gefährden, alles dazu hier.
AMS akzeptiert keine Niederlage
Das AMS Niederösterreich wartete eine Weile und beschloss am Dienstagabend Berufung: „Das AMS Niederösterreich wird den Verwaltungsgerichtshof anrufen, um in diesem oder ähnlichen Fällen Klarheit und Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen Verwaltungsgerichtshof ist neu und von grundlegender Bedeutung – sowohl für Frau W. als auch für das AMS und jene Klienten, die an einer Fachförderung teilnehmen und dafür Geldleistungen vom AMS erhalten“, so die Sprecherin des AMS Niederösterreich, Martina Fischlmayr. “Heute”.
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