Salzburg: Mann wegen 500.000 kinderpornografischen Dateien vor Gericht

Warum er zwischen Februar 2017 und Jänner 2022 eine halbe Million kinderpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen hat, konnte ein Frührentner am Montag nach eigenen Worten einem Salzburger Richter nicht erklären sein Leben lang und leidet an Depressionen. Ihm wurde Kinderpornografie vorgeworfen. Der Prozess wurde per Expertenmeinung verschoben.

Das entsprechende Forum wurde besucht

Bei einer Hausdurchsuchung wurden kinderpornografische Bilder und Videos beschlagnahmt. Der gebürtige Oberösterreicher soll auch ein einschlägiges Forum im Internet besucht haben. „Wenn ich in ein Loch falle und depressiv werde, kommen diese Taten vor. Das versteht keiner“, sagte der Angeklagte im Prozess vor dem Salzburger Landesgericht. Dieses Loch öffnete sich, nachdem sein Psychiater in den Ruhestand ging.

Nach eigenen Angaben hat der geschiedene Mann seit April 2021 einen neuen Therapeuten. Seitdem habe sie weniger Kinderpornografie geschaut, aber nie damit aufgehört. Sie nimmt auch Medikamente gegen Depressionen. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück, er habe kinderpornografische Fotos von einem 2013 geborenen Mädchen gemacht.

Fragwürdiger psychischer Zustand

Zuletzt wurde der Angeklagte im Jahr 2005 von einem Gericht vernommen. Damals wurde keine psychische Anomalie festgestellt. Der Richter will nun den aktuellen psychischen Zustand des Angeklagten wissen. Daher ist die gerichtlich beeidete Psychiaterin Gabriele Wörgötter mit der Begutachtung des Mannes beauftragt. Wenn die Erfahrung verfügbar ist, wird der Prozess fortgesetzt.

Zwei weitere Fälle von Kinderpornografie werden am Montag vor dem Landesgericht Salzburg verhandelt. Ein 29-jähriger Mann aus dem Tennengau soll im Besitz einer Vielzahl einschlägiger Akten gewesen sein. Gegenüber Ermittlern hat er bereits ein Geständnis abgelegt. Zudem wird einem jungen Mann vorgeworfen, als Jugendlicher zwei kinderpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

§ 207a StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

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