Sanktionen gegen Putins Freunde: EU will russische Oligarchen enteignen

Das liegt auch daran, dass die Umgehung von Sanktionen nicht in allen EU-Staaten strafbar ist. Laut EU-Justizkommissar Dider Reynders ist es in zwölf Ländern grundsätzlich eine Straftat. In der Slowakei und Estland hingegen führte es nur zu Verwaltungssanktionen.

Die EU-Kommission hat daher vorgeschlagen, diese Sanktionsumgehung in die EU-Straftatenliste aufzunehmen. Damit wäre es möglich, Verstöße in allen EU-Staaten gleichermaßen zu verfolgen und Mindestsanktionen festzulegen. Sowohl die Oligarchen als auch ihre Helfer und Banker oder Anwälte sollten mit Sanktionen rechnen, sagte Reynders. Dies würde jedoch nicht bedeuten, dass alle bisher eingefrorenen fast 10 Milliarden Euro beschlagnahmt werden könnten.

Die Gesetzesänderung soll Enteignungen ermöglichen

Seit Russland 2014 die Schwarzmeerhalbinsel Krim annektiert hat, hat die EU mehr als 1.000 Personen und 80 Organisationen auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Für die Menschen bedeutet das unter anderem, dass jegliches Vermögen in der EU eingefroren wird.

Aber auch in Deutschland mangelt es an der Anwendung. Aus deutschen Regierungskreisen hieß es Anfang Mai, die Gesetze würden “keine Jagd auf Oligarchen” machen. Gesetzesänderungen sollen daher bis zu den Sommerferien des Bundestages beschlossen werden.

Luxusyachten (Symbolbild): Viele Oligarchen versuchen, ihre Yachten in internationalen Gewässern in Sicherheit zu bringen. (Quelle: Augst Eibner Pressefoto / imago-images-Bilder)

Helfen soll ein weiterer Vorschlag der EU-Kommission vom Mittwoch. Es ist geplant, die Vorschriften zur Einziehung und Einziehung von Eigentum zu überarbeiten. Dies soll beispielsweise die Enteignung von Eigentum ermöglichen, wenn es sich um Sanktionsverstöße oder versuchte Verstöße handelt.

Finanzminister Lindners Sorgen um Privatvermögen

Laut Reynders könnte das Geld, das aus den Beschlagnahmen von Oligarchen zurückgefordert wurde, den Opfern des russischen Krieges in der Ukraine zugute kommen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte am Dienstag zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine: “Dafür müssen wir alle Steine ​​umdrehen, möglichst auch die von uns eingefrorenen russischen Vermögenswerte.” Damit reagierte sie auch auf die Forderungen der Ukraine, die eingefrorenen Vermögenswerte des russischen Staates für den Wiederaufbau des Landes zu verwenden.

Die Vorschläge der EU-Kommission hinken weit hinterher. Einerseits ignorieren sie die viel größeren eingefrorenen Vermögenswerte des russischen Staates. Andererseits sollten die eingefrorenen Vermögenswerte sanktionierter Oligarchen grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden. Dies sollte nur geschehen, wenn sie gegen die Sanktionen verstoßen oder dies versucht haben.

Das könnte die Bedenken der Bundesregierung zerstreuen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte am Dienstag, Deutschland sei offen für eine Debatte über die Verwendung beschlagnahmter russischer Vermögenswerte zum Wiederaufbau der Ukraine. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass zwischen staatlichen Geldern – etwa der Zentralbank – und privaten Geldern unterschieden werden müsse. „Es gibt in unserer Verfassung Garantien für Privatvermögen“, sagte Lindner.

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