Schutz des geistigen Eigentums im Internet

© Adobe Stock / andranik123 Das Urheberrecht wird auch im Internet akribisch urheberrechtlich geschützt.

Grundsätzlich sind im Internet veröffentlichte Werke wie Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung des Erstellers des Werkes verwendet werden. Viele Websites bieten jedoch die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke kostenlos an. Das können Fotos sein, aber auch Textvorschläge für „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, Datenschutzerklärungen oder Fingerprint-Regelungen.

Tamara Kharkov, Expertin im Rechtsdienst der WKO: „Es spricht nichts dagegen, diese Angebote anzunehmen. Allerdings ist es wichtig, auf die Bedingungen zu achten, unter denen diese kostenlos sind.“ Daher rät der Experte zur Dokumentation (zum Beispiel Screenshot) oder sich zu schützen: „Oft handelt es sich nur um begrenzte Angebote, die nur für eine bestimmte Zeit verfügbar sind. Kostenlos, obwohl es dann schwierig sein kann, nachzuweisen, dass ein Angebot nachträglich war gebührenpflichtig tatsächlich rechtlich unentgeltlich angenommen wurde.

Zudem kann der Urheber bestimmen, ob und mit welcher Urheberbezeichnung das von ihm erstellte Werk versehen werden soll. Dieser Urheberrechtshinweis sollte auf keinen Fall vergessen werden. Andernfalls kann eine gebührenpflichtige Abmahnung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Kharkov: „Im Zweifelsfall immer Urheberrecht nachweisen (Quelle).“

„Eine Urheberrechtsverletzung kann bis zu 10.000 Euro kosten. Handelt es sich um eine gewerbliche Verletzung, drohen Freiheitsstrafen bis zu drei oder fünf Jahren.“ Tamara Charkow

Verstöße können schwerwiegende Folgen haben, nämlich wenn ein Rechtsanwalt oder Rechteinhaber die Einstellung eines Rechtsverstoßes, die Unterzeichnung eines Unterlassungsschreibens oder die Vergütung der Vornutzung von Fotos oder Texten und der Anwaltskosten (1.500 Euro ). sie sind keine Seltenheit). zählen.

Als eine Nachricht auf dem Schreibtisch eintrifft, rät Kharkov:

  • Überprüfen Sie die Vorwürfe, finden Sie Beweise für Gegenargumente
  • Wenn die Behauptungen (zumindest teilweise) richtig sind, sollte überlegt werden, ob die erforderliche Beendigungserklärung nicht zu weit gefasst ist. Versehentlich zu viel zu begehen kann zu unangenehmen Überraschungen führen.
  • Wenden Sie sich ggf. an den Anwalt oder Rechteinhaber (schriftlich oder per E-Mail) und beantragen Sie eine Fristverlängerung.
  • Verhandeln Sie die Höhe des Honorars. Verhandlungsbereitschaft ist oft vorhanden.
  • Stimmen die Vorwürfe, bleibt meist nur eines: „Lehrstunde bezahlen“ und Fehler auf der Website korrigieren und die (ggf. angepasste) Unterlassungs- und Verzichtserklärung unterschreiben.

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