Sicherheit: Kann ich dem Fahrassistenten einfach vertrauen?

Assistenzsysteme entbinden den Fahrer nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

DaimlerAG

veröffentlicht am 2. August 2022, 4:35 Uhr

Sicherheit: Kann ich dem Fahrassistenten einfach vertrauen?

Die Assistenzsysteme moderner Autos werden immer intelligenter. Doch kann man diesen smarten Helferlein wirklich voll vertrauen? Der FTS-Experte kennt die Details.

Connys Frage an das FTS-Expertenteam:

Wenn ich mit meinem Fahrzeug auf der Ortsstraße fahre, versucht der Spurhalteassistent ständig, die eigentliche Fahrspur zu verlassen. Wie ist die Rechtslage, wenn sich jemand zu sehr auf das Assistenzsystem verlässt und dieses mit dem Fahrzeug in die Leitplanke fährt? Wer haftet für Schäden an fremden Fahrzeugen oder am eigenen Fahrzeug?

Antworten:

Liebe Conni

Dieses Thema ist sehr komplex, ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick geben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hier keine vollständigen Angaben machen kann.

Obwohl aktuelle Fahrerassistenzsysteme bereits viele Aufgaben übernehmen können, entbindet dies den Fahrer nach derzeitiger Rechtslage nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Verursacht ein defektes Assistenzsystem einen Verkehrsverstoß, ist die Situation grundsätzlich klar: Gemäß § 31 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (SVG) muss der Fahrer das Fahrzeug jederzeit beherrschen, damit er seine Pflicht erfüllen kann Pflege. Zudem darf der Fahrer das Lenkrad nicht loslassen (Art. 3 Abs. 3 StVO). [VRV]). Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob ein Assistenzsystem eingeschaltet ist oder nicht. Einzige Ausnahme ist die Nutzung der Einparkhilfe, sofern das System das Loslassen des Lenkrads oder das Verlassen des Fahrzeugs zulässt (Art. 3 Abs. 3bis VRV). Auch in diesem Fall muss der Fahrer den Einparkvorgang überwachen und gegebenenfalls abbrechen.

Der Fahrer darf das Lenkrad nicht loslassen.

Olivia Solari, AGVS

Der Bundesgerichtshof hat in einer diesbezüglichen Entscheidung entschieden, dass der Fahrer seine Fahrweise immer so anpassen muss, dass er auch bei Ausfall des Assistenzsystems die Kontrolle über das Fahrzeug behalten kann. Verlassen Sie sich nicht blind auf die einwandfreie Funktion der Fahrassistenz. Eine Ausnahme von der Fahrerhaftung gilt nur für Assistenzsysteme, die nicht außer Kraft gesetzt werden können, wie z. B. der Notbremsassistent. Wenn zum Beispiel ein Systemfehler dazu führt, dass das Auto mitten auf der Autobahn stark bremst, sollte der Fahrer in der Regel nicht belangt werden. Grundsätzlich trägt der Fahrer jedoch die volle Verantwortung für Verkehrsverstöße und andere Straftaten. In der Politik gibt es Bestrebungen, den Fahrer bei der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. automatischer Spurhalteassistent) ein Stück weit von seiner Sorgfalts- und Aufmerksamkeitspflicht zu entlasten. Autofahrer sollten sich vorerst aber nicht zu sehr auf diese Systeme verlassen.

Die Fahrweise muss immer so sein, dass der Fahrer auch bei Ausfall des Assistenzsystems die Kontrolle über das Fahrzeug behält.

Olivia Solari, AGVS

Aus haftungsrechtlicher Sicht stellt sich die Situation bei Schäden an Dritten oder fremden Fahrzeugen wie folgt dar: Gemäss Art. 58 Abs. 1 SVG haftet der Halter des Fahrzeugs für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch verursacht wird den Betrieb Ihres Fahrzeugs. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Schaden durch menschliches Verhalten oder ein fehlerhaftes Unterstützungssystem verursacht wurde. Hauptverursacher des Schadens ist jedoch in der Regel die obligatorische Haftpflichtversicherung (vgl. Art. 63 ff. SVG). Dem Versicherungsunternehmen wiederum steht bei vorsätzlichem oder grob vorsätzlichem Verhalten ein Rückgriffsrecht gegen den Eigentümer zu (Art. 14 VVG). [VVG]). Wer beispielsweise während der Fahrt den Spurhalteassistenten aktiviert und anschließend gemütlich Zeitung liest, handelt grob fahrlässig.

Neuigkeiten aus der Welt des Autofahrens und der Mobilität, die neuesten Modelle im Test und Expertenkolumnen zu rechtlichen und technischen Themen – all das erwartet Sie, wenn Sie Auto-Push abonnieren.

So geht’s: Installieren Sie die neuste Version der 20-Minuten-App. Tippen Sie unten rechts auf „Cockpit“, dann auf das Zahnrad „Einstellungen“ und schließlich auf „Push-Benachrichtigungen“. Tippen Sie unter „Designs“ auf „Automatisch“ – es ist aktiviert.

Handelt es sich bei der Unfallursache um ein defektes Assistenzsystem, kann der Hersteller oder Importeur des Fahrzeugs nach dem Produkthaftungsgesetz (vgl. § 1 PrHG) und der Verkäufer je nach vertragsspezifischer Situation für die mangelhafte Ausführung haften des Vertrages oder Sachgarantie für Sach- und Personenschäden (vgl. Art. 97 ff. und Art. 197 ff. V). Allerdings ist zu beachten, dass die Hersteller verlangen, dass der Fahrer des Fahrzeugs jederzeit eingreifen kann, insbesondere bei der Nutzung des Spurhalteassistenten. Wer sich zurücklehnt und das Auto fahren lässt, kann bei einem Unfall den Hersteller oder Verkäufer in der Regel nicht auf Schadensersatz verklagen.

Also, auch bei eingeschalteter Fahrassistenz, Augen auf und Hände am Lenkrad!

Mailen Sie Ihre Fragen einfach an autoratgeber@20minuten.ch. Die heißesten und aktuellsten Fragen und natürlich die Antworten posten wir jede Woche unter dem Namen des Fragestellers hier auf dem 20 Minute Lifestyle Channel.

Der AGVS ist der Verband der Schweizer Garagenbesitzer. 4.000 Unternehmen mit 39.000 Beschäftigten (darunter 9.000 Auszubildende und Trainees) sorgen dafür, dass wir sicher, zuverlässig und energieeffizient unterwegs sind. Und dieses Expertenteam bringt Durchblick: Markus Aegerter (Handel und Dienstleistung), Olivier Maeder (Bildung), Markus Peter (Technik und Umwelt) und AGVS-Anwältin Olivia Solari (Rechtsanwältin).

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *