Aktualisiert am 22. Juni 2022, 18:10 Uhr
Ein spanisches Gericht hat gefordert, dass die in Boudry NE entführten Kinder aus Madrid nach Spanien zurückkehren. Die Schweizer Justiz weigert sich jedoch, den Argumenten eines spanischen Richters zu folgen.
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Verónica Saldaña und ihre Kinder wurden Anfang Juni 2021 von der spanischen Polizei in Boudry NE ausfindig gemacht.
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Die zweijährigen Zwillinge I. und J. wurden im Juli 2021 von ihrer Mutter entführt.
Zivilgarde
Saldaña sagte dem Gericht immer, dass ihr Ex Kinder sexuell missbrauchen würde. Sie konnten nicht aussagen, weil sie Autisten waren. Laut Zeugen ist nichts davon wahr.
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Das Vorgehen der Schweizer Justiz hat in Spanien für grosse Empörung gesorgt: Das Regionalgericht Montagnes et du Val-de-Ruz von La Chaux-de-Fonds hat entschieden, ein Gerichtsurteil Spaniens vorsorglich zu ignorieren und Verónica Saldaña auszuliefern. Sorgerecht für ihre Kinder. Vor einem Jahr hatte die Mutter im Streit mit ihrem Ex-Mann ihre achtjährigen Zwillinge aus Pozuelo, einem Vorort von Madrid, entführt.
Vor knapp zwei Wochen hat die Schweizer Polizei auf Ersuchen der spanischen Behörden die beiden Jungen aus einer Wohnung in Boudry im Kanton Neuenburg entlassen und in ein Pflegeheim gebracht. Der Vater der Kinder, José Manuel Ortiz, war in die Schweiz gereist, um seine Kinder abzuholen. Gegen seine Ex Verónica Saldaña lag sogar ein Haftbefehl aus Spanien vor. Doch nun hat das Schweizer Gericht eine “Verwechslung” mit den Angaben Spaniens eingeräumt und ein Parallelverfahren im Sorgerechtsstreit angeordnet.
Die Mutter engagierte einen umstrittenen Anwalt
Ein Dokument des Schweizer Gerichts, das der spanischen Zeitung „El Mundo“ vorliegt, besagt, dass zunächst kein Grund bestehe, die Mutter von den Kindern zu trennen. Die Rechtslage zwischen den Eltern in Spanien ist laut Gerichtsakten “unklar”. Für das Gericht von La Chaux-de-Fonds ist die Tatsache, dass Saldaña den Vater daran hindert, die Kinder zu sehen, kein Grund, die Kinder, die kein Französisch sprechen, in eine Pflegefamilie zu geben.
Während Ortiz in der Schweiz dringend einen Anwalt für seinen Fall sucht, feiern Saldaña und sein Anwalt Olivier Peters seinen Erfolg. Peters ist kein Unbekannter in Spanien: 2018 half der Anwalt der katalanischen Politikerin Anna Gabriel, aus Spanien zu fliehen und nach Genf abgeschoben zu werden. Gabriel drohen 30 Jahre Gefängnis, weil er im Oktober 2017 die Unabhängigkeit von Katalonien erklärt hatte.
Die Kinder sollen nach Spanien zurückkehren
Olivier Peters ist auch der Anwalt, der von Spanien vor dem Menschenrechtsgericht in Straßburg ein Urteil wegen der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung der ETA-Mitglieder Igor Portu und Martín Sarasola erwirkt hat. Die beiden Männer hatten im Dezember 2006 auf dem Flughafen von Madrid einen Bombenanschlag verübt, bei dem zwei Menschen getötet wurden.
Die spanische Justiz bereitet nun im Fall Saldaña-Ortiz einen neuen Fall vor: Das Familiengericht Pozuelo hat ein Verfahren eingeleitet, um dem Schweizer Gericht mitzuteilen, dass das Sorgerecht für die Kinder ausschliesslich beim Vater liege. Erst dann wäre die Schweiz gezwungen, die Kinder nach Spanien zurückzugeben.
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